Ordensmann muss wegen Kirchenasyl vor Gericht

"Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt"

Ein Benediktinerpater der Abtei Münsterschwarzach muss sich wegen der Gewährung von Kirchenasyl vor dem Amtsgericht in Kitzingen verantworten. Ob der Termin stattfindet, ist derzeit unklar. Die Mönche stehen derzeit unter Quarantäne.

Kirchenasyl / © Markus Linn (KNA)
Kirchenasyl / © Markus Linn ( KNA )

Es geht um den Vorwurf der "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel", wie eine Sprecherin des Klosters auf Nachfrage erklärte. "Aufgrund des noch ausstehenden Termins werden sich derzeit die Verantwortlichen des Klosters nicht dazu äußern." Die Abtei hoffe, dass die Verhandlung zur Klärung der rechtlichen Situation des Kirchenasyls beitrage.

Laut Anwalt Franz Bethäuser handelt es sich bei dem Angeklagten um Bruder Abraham Sauer. Die Verhandlung ist auf den 26. April terminiert. Es wäre die erste gegen einen Ordensangehörigen in Bayern. Ob der Termin stattfindet, ist derzeit unklar. Die Mönchsgemeinschaft steht wegen Corona-Fällen seit Karsamstag unter Quarantäne. Zur Verhandlung komme es, weil die zuständige Richterin am Amtsgericht den Strafbefehl nicht unterschrieben habe, so der Jurist.

Bruder Abraham ist in der Verwaltung des Klosters beschäftigt und einer von zwei Ansprechpartnern für Flüchtlingsarbeit. Seit 2014 werden Geflüchtete auch auf dem Klostergelände beherbergt, derzeit sind es 36. Kirchenasyl ist dabei die Ausnahme. Vor drei Jahren erhielt die Abtei für ihre Flüchtlingsarbeit den Integrationspreis des Landkreises Kitzingen.

Zuletzt hatte Ordensfrau für Wirbel gesorgt

Für Schlagzeilen sorgte zuletzt der Fall von Mutter Mechthild Thürmer, Äbtissin des oberfränkischen Klosters Kirchschletten. Die Ordensfrau sieht sich mehreren Strafverfahren wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt gegenüber, weil sie Frauen in besonderen Notlagen Kirchenasyl gewährt hat. In einem Fall sollte ihr bereits Ende Juli 2020 vor dem Amtsgericht Bamberg der Prozess gemacht werden. Er wurde kurzfristig abgesagt, nachdem in zwei weiteren Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet worden waren. Einen neuen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Zuletzt hatte die Vollversammlung der bayerischen Bischöfe der Benediktinerin den Rücken gestärkt. "Die Bischöfe sehen keinen Grund für eine Verurteilung", sagte Kardinal Reinhard Marx Anfang Oktober in München. Die Ordensfrau habe sich an alle Absprachen zwischen Staat und Kirche beim Kirchenasyl gehalten.

 

Abtei Münsterschwarzach / © Harald Oppitz (KNA)
Abtei Münsterschwarzach / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA