Behindertenbeauftragter für PID-Verbot

"Schnell handeln"

Soll die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland erlaubt werden? Ja, sagt die FDP, nein, widerspricht der Koalitionspartner. Der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, hält auch eine eingeschränkte Zulassung der PID für gefährlich.

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Young-Sim Song
 (DR)

Sie würde letztlich eine Entscheidung erfordern, ob Leben lebenswert oder lebensunwert sei, sagte der CDU-Politiker am Freitag (29.10.10).



Mit der umstrittenen PID können Gendefekte bei einem im Reagenzglas gezeugten Embryo schon erkannt werden, ehe dieser in die den Mutterleib eingesetzt wird. Wird ein Gendefekt diagnostiziert, der eine schwere Behinderung des Kindes zur Folge hätte, könnte man den Embryo absterben lassen.



Auch der gesundheitspolitische Sprecher im Europäischen Parlament, Peter Liese (CDU), sagte, eine eingeschränkte Zulassung der PID wäre nicht praktikabel. Die Erfahrung im Ausland zeige, dass die Begrenzung auf Erkrankungen, die entweder zu einer Fehlgeburt oder zu einem frühen Tod des Kindes nach extremen Leiden führen, nicht umsetzbar sei.



"Designer-Kinder" und "Abfallprodukte" für die Forschung

Hüppe meinte, man schüfe bei beim Einsatz der Methode ein "Designer-Kind", wenn auch ungewollt. Es sei unvermeidbar, dass bei der PID nicht nur Krankheiten, sondern auch Zusätzliches erkannt werde, etwa das Geschlecht der Embryonen. Fragwürdig wäre es dann aber, diese Informationen den Eltern vorzuenthalten.



Dies veranschaulichte Hüppe am Beispiel kleinwüchsiger Menschen, die mit PID herausfinden können, ob ihr Kind überlebensfähig wäre. Dabei würde sich auch herausstellen, ob das Kind klein- oder normalwüchsig wäre. Laut dem Verband kleinwüchsiger Menschen entschieden sich dann viele Eltern für ein kleinwüchsiges Kind, berichtete Hüppe. Auf diese Weise selektiere man Embryonen.



Der Behindertenbeauftragte sieht zudem Beweggründe der Befürworter in Forschungszwecken. Wissenschaftler könnten Interesse an dem "Abfallprodukt" menschlicher Embryonen haben, um daran zu forschen, sagte Hüppe.



Der Bundesgerichtshof hatte in einem Grundsatzurteil im Juli die PID für zulässig erklärt. Deshalb müsse jetzt rasch gehandelt werden, sagte Liese. Er plädierte dafür, kein halbes Jahr mit einer Entscheidung zu warten. Sonst würden in Krankenhäusern Fakten geschaffen.



Union und FDP hatten sich bereits darauf geeinigt, die Entscheidung für oder gegen ein PID-Verbot freizugeben, das heißt, die Abgeordneten dürfen unabhängig von der Parteilinie entscheiden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zuletzt ebenfalls für ein Verbot der PID ausgesprochen.