Kein Fraktionszwang bei PID-Entscheid

Der Einzelne ist gefragt

Seit Wochen streitet die Koalition über die Präimplantationsdiagnostik, kurz PID. Nun haben sich Union und FDP auf eine Aufhebung des Fraktionszwangs verständigt. Die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner hatte zuletzt im Interview mit domradio.de genau diese Lösung vorgeschlagen. Bis Weihnachten wollen die Regierungsparteien eine Regelung finden.

 (DR)

In der Diskussion um Gentests an Embryonen haben sich Union und FDP auf eine Aufhebung des Fraktionszwangs verständigt. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach begrüßte die Entscheidung der Fraktionsspitzen vom Dienstagmorgen. Jetzt gehe es um die ethische Entscheidung jedes einzelnen Abgeordneten.



Flach, die auch gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist, äußerte die Erwartung, dass der Bundestag "zügig zu einer Entscheidung" kommen könne. Dabei sollten fraktionsübergreifende Gruppenanträge aus der Mitte des Parlaments kommen.



Die Liberale drängt mit ihrer Fraktion auf eine Zulassung der genetischen Diagnostik in streng kontrollierten Grenzen. Die Präimplantationsdiagnostik ist ein seit Jahrzehnten bekanntes Verfahren, dass in vielen europäischen Ländern angewandt wird. Aus Reihen der Union haben bereits mehrere Abgeordnete ihre Zustimmung zu einer PID-Zulassung signalisiert.



Entscheidung über parlamentarischen Ethikbeirat

Der Bundestag verschiebt außerdem erneut seine Entscheidung über die Einsetzung eines parlamentarischen Ethikbeirats. Darauf verständigten sich die Obleute des Bundestags-Forschungsausschusses auf Antrag der FDP-Seite. Am Donnerstag sollte das Parlament über die Frage eines erneuten Beirats für ethische Themen entscheiden.



SPD und Grüne betonen unter Verweis auf die aktuelle Debatte um die umstrittene Präimplantationsdiagnostik die Notwendigkeit eines solchen Gremiums.



Bei PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersucht und im Fall von Schäden vernichtet. Anfang Juli hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil überraschend festgestellt, dass die Methode nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt und damit straffrei bleibt. Seitdem gibt es Forderungen nach einem expliziten Verbot der PID. Die katholische Kirche, Behindertenverbände und Lebensschutzgruppen lehnen deren Anwendung strikt ab.