Bayern lehnt Reerdigung als alternative Bestattungsform ab

Ökologische Aspekte von geringer Bedeutung

Bayern lehnt die sogenannte Reerdigung als Bestattungsform ab. Das geht laut "Spiegel" aus einem Schreiben des bisherigen bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek, CSU, an den Bestatterverband von Mitte Oktober hervor.

"Kokon" vor dem Beginn der ersten Reerdigung / © Sven Krieger/Meine Erde (dpa)
"Kokon" vor dem Beginn der ersten Reerdigung / © Sven Krieger/Meine Erde ( dpa )

Die beschleunigte Verwesung von Leichen in einem Schnellkompostierer sei "in Bayern grundsätzlich nicht zulässig", argumentiert der Politiker. Bei dieser Bestattungsform liege neben einem "Verstoß gegen die Bestattungspflicht eine Verletzung der Würde des Verstorbenen und des Pietätsempfindens der Allgemeinheit nahe".

Bei der Reerdigung wird der Leichnam in eine Art geschlossenen Kokon gelegt und innerhalb von 40 Tagen zu Humus umgewandelt, der dann auf einem Friedhof beigesetzt wird.

Nach Angaben des Berliner Unternehmens "Meine Erde", das als einziges in Deutschland Reerdigungen anbietet, werden weder Chemikalien noch Insekten zugesetzt. Schleswig-Holstein hat die Bestattungsform als erstes Bundesland in einer Pilotphase ermöglicht.

Ökologische Aspekte von geringer Bedeutung

Die ökologischen Aspekte einer Reerdigung seien "allenfalls von untergeordneter Bedeutung", so Holetschek. Bayern erlaube die Beisetzung von Urnen an Wurzeln von Bäumen auf Naturfriedhöfen und Seebestattungen. Reerdigungen werde es im Freistaat nicht geben.

Sie entsprächen "nicht dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit". Ende Juni hatte laut "Spiegel" bereits das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die Reerdigung untersagt, weil der Anbieter Circulum Vitae GmbH (Meine Erde) nicht belegt habe, "dass Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung ausgeschlossen" seien.

In Sachsen-Anhalt Bestrebungen für Zulassung

In Sachsen-Anhalt gibt es dagegen Bestrebungen, die Bestattungsform zuzulassen. Bei einer Anhörung im Landtag sprach sich die Mehrheit der Experten für eine entsprechende gesetzliche Regelung aus.

Der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Stephan Rether, lehnte Reerdigungen ausdrücklich ab: "Die öffentliche Signalwirkung der Reerdigung finden wir höchst bedenklich. Eine Wahrnehmung persönlicher Identität im Tod ist hier anders als bei Sarg oder Urnenbestattung nicht gegeben."

 

Quelle:
KNA