Muslimische Gemeinde in Köln beantragt Muezzinruf

Bald neue Klänge in der Rheinmetropole

Nachdem Anfang Oktober das Modellprojekt für muslimische Gemeinden startete, hat nun die erste beantragt, den Gebetsruf ertönen zu lassen. Die Gemeinde gehöre nicht zu Ditib und wolle derzeit noch anonym bleiben.

Halbmond auf der Spitze eines Minarettes der Kölner Zentralmoschee der Ditib / © Oliver Berg (dpa)
Halbmond auf der Spitze eines Minarettes der Kölner Zentralmoschee der Ditib / © Oliver Berg ( dpa )

In Köln hat eine erste muslimische Gemeinde den Gebetsruf gemäß einem umstrittenen Modellprojekt der Stadt beantragt. Zehn weitere Gemeinden haben Interesse an einem Antrag bekundet, wie eine Sprecherin der Stadt am Donnerstag sagte. Aus Datenschutzgründen wollte sie die Namen der Gemeinden nicht nennen.

Beratungen in den Gemeinden

Zuvor hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" über den ersten offiziellen Antrag für einen Muezzinruf berichtet. Die Zeitung erfuhr vom deutsch-türkischen Moscheeverband Ditib, dass es sich um keine ihrer Gemeinden handele. In Köln unterhält die Ditib die bekannte Zentralmoschee im Stadtteil Ehrenfeld sowie fünf weitere Gebetshäuser. Die Gemeinden berieten derzeit, ob sie an dem Modellprojekt teilnehmen wollen und hätten sich Informationsmaterial zukommen lassen, sagte eine Sprecherin der Zeitung.

Fünf Minuten Muezzinruf

Seit Anfang Oktober können muslimische Gemeinden in Köln im Rahmen eines zweijährigen Modellprojekts den öffentlichen Gebetsruf bei der Stadt beantragen. Der Muezzinruf darf dabei nur an Freitagen für maximal fünf Minuten erklingen; die Lautstärke muss reguliert sein, und die Nachbarschaft ist vorab zu informieren.

Freie Religionsausübung

Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) begründete das Projekt mit dem Recht auf freie Religionsausübung und sprach von einem Zeichen gegenseitiger Akzeptanz: "Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird." Kritiker warnten dagegen vor einer unzulässigen Bevorzugung einer Minderheit. Zudem könnten konservative oder gar frauenfeindliche Strömungen in den Gemeinden gestärkt werden.


Quelle:
KNA
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