Australischer Erzbischof zu zwölf Monaten Haft verurteilt

Hausarrest für Wilson

Novum in der Kirchengeschichte: Der australische Erzbischof Philip Wilson ist wegen der Vertuschung von Missbrauchsfällen zu einer Strafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Die Strafe wird er vorraussichtlich unter Hausarrest verbringen können.

Philip Wilson, australischer Erzbischof / © Darren Pateman (dpa)
Philip Wilson, australischer Erzbischof / © Darren Pateman ( dpa )

Nach sechs Monaten kann die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte habe keine Reue gezeigt, sagte Richter Robert Stone laut Medienberichten am Dienstag zur Begründung des Urteils. Die gesetzliche Höchststrafe für die Vertuschung von sexuellem Missbrauch beträgt zwei Jahre Gefängnis.

Haftstrafe könnte möglich sein

Am 14. August will das Gericht entscheiden, wo Wilson den Hausarrest verbringen muss. Geprüft werde, so Medienberichte, ob das Haus der Schwester des Erzbischofs dafür in Frage komme. Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass kein angemessener Ort für die Arreststrafe zur Verfügung steht, könnte Wilson doch noch ins Gefängnis kommen. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich.

Die katholische Bischofskonferenz drückte in einer Presseerklärung ihre Hoffnung aus, dass das Urteil gegen den Erzbischof von Adelaide "denjenigen, die von dem verstorbene Priester James Fletcher missbraucht wurden, ein gewisses Maß an Frieden und Heilung bringt".

Erzbischof lässt Amt ruhen

Missbrauchsopfer Peter Creigh hatte vor dem Urteil australischen Medien erklärt, er wolle Erzbischof Wilson im Gefängnis sehen. Creigh war in den 1970er Jahren als Messdiener in der Diözese Newcastle mehrfach von Fletcher missbraucht worden. Der Teenager bat den damals jungen Priester Wilson vergeblich um Hilfe. Eine Gefängnisstrafe, so Creigh, wäre ein deutliches Signal an Kirchenführer, dass die Vertuschung von sexuellem Missbrauch nicht länger toleriert werde.

Das Gericht in Newcastle hatte Wilson bereits im Juni wegen Vertuschung schuldig gesprochen. Er lässt seitdem sein Amt als Erzbischof von Adelaide ruhen. Wilsons Verteidiger Ian Temby hatte vor dem Schuldspruch in seinem Plädoyer das Gericht gebeten, mit Blick auf die angeschlagene Gesundheit und den "guten Charakter" seines Mandanten von einer Gefängnisstrafe abzusehen.

Besonders hob Temby Wilsons Verdienste als "Wegbereiter" kirchlicher Maßnahmen gegen Missbrauch hervor und forderte eine Bewährungsstrafe.


Quelle:
KNA
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