Bistümer wollen Betroffenenbeirat für Missbrauchsopfer einrichten

Aus der Perspektive der Betroffenen aufklären

Mit einem gemeinsamen Betroffenenbeirat wollen die drei Bistümer Fulda, Limburg und Mainz Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kirche an der Aufarbeitung der Fälle beteiligen. Die Mitarbeit gilt zunächst für drei Jahre.

Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein (shutterstock)
Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein / ( shutterstock )

Zur Mitwirkung seien alle eingeladen, die im kirchlichen Bereich in den Diözesen Fulda, Limburg und Mainz sexuellen Missbrauch erlitten hätten oder dort wohnten, teilten die Bistümer am Mittwoch gemeinsam mit. "Wir können Missbrauch in der Kirche nur aus der Perspektive der Betroffenen angemessen aufklären und verhindern", betonten die Bischöfe Michael Gerber (Fulda), Georg Bätzing (Limburg) und Peter Kohlgraf (Mainz).

Regelmäßiger Austausch

Dem Betroffenenbeirat, der aus neun Mitgliedern bestehen soll, werde sowohl ein Initiativrecht als auch ein Anhörungsrecht bei geplanten Maßnahmen zukommen, hieß es. Darüber hinaus werde der Beirat Mitglieder zur Mitarbeit in den Aufarbeitungskommissionen der drei Bistümer benennen. Ein regelmäßiger Austausch mit den Leitungsverantwortlichen der Diözesen sei ebenso vorgesehen wie mit den jeweiligen Beraterstäben.

Ehrenamt zunächst für drei Jahre

Bis zum 28. März sollen zur Mitarbeit bereite Betroffene das jeweilige Bistum per Post informieren. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Auswahl für den Beirat erfolge dann durch ein Gremium, das sich aus Betroffenen, Mitarbeitern von unabhängigen Beratungsstellen sowie Fachleuten aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Pädagogik, Justiz und Verwaltung der beteiligten Bistümer zusammensetze. Geplant sind mindestens zwei Treffen pro Jahr. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ein Ehrenamt, das zunächst für drei Jahre übernommen wird und mit einer Aufwandsentschädigung verbunden ist.


Quelle:
epd
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