Augsburger Mitglied des Deutschen Ethikrates im domradio zum Thema "Selbsttötung"

"Öffentliche Prostitution des Sterbens"

Der Deutsche Ethikrat hat sich erstmals mit einer Bewertung von Selbsttötungen befasst. Dabei forderte der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz am Donnerstag in Berlin, ärztlich unterstützte Sterbehilfe zuzulassen. Mediziner seien am besten in der Lage, die psychische Verfassung von Sterbewilligen zu beurteilen und für eine sachgerechte Durchführung des Suizids zu sorgen. Im domradio-Interview warnt der Augsburger Weihbischof Anton Losinger vor jeglicher Zulassung der Sterbehilfe.

 (DR)

Taupitz meinte, ein «unauflöslicher Spagat» im Selbstverständnis der Ärzteschaft sei nicht unbedingt erforderlich. Schließlich widersprächen auch das Sterben-lassen von Patienten und Schwangerschaftsabbrüche dem ärztlichen Ethos. Auch die Münsteraner Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert plädierte dafür, ärztliche Suizidhilfe zu enttabuisieren. Schließlich sei Sterbehilfe durch organisierte Institutionen die «deutlich schlechtere Variante», so Schöne-Seifert. Beispiele aus Ländern, die ärztliche Sterbehilfe zuließen, zeigten, dass es möglich sei, diese auf einen bestimmten Patientenkreis zu beschränken. Mit Blick auf eine Berufsrechtsänderung betonte der Berliner Philosoph Volker Gerhardt, dass «jeder Arzt mit Blick auf sein Gewissen die Möglichkeit haben muss, Sterbehilfe für sich abzulehnen».

Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger warnte dagegen für den Fall einer Zulassung jeglicher Sterbehilfe vor einem «Mentalitätswechsel» bei der Ärzteschaft. «Es wird ein anderer Arzt sein, wenn ihm eine Suizidassistenz in Aussicht gestellt wird», so Losinger. Auch die Erwartungshaltung der Patienten würde sich dadurch ändern.

Laut Studien ist die Zahl der Selbsttötungen in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten von rund 18.000 im Jahr 1975 auf unter 10.000 im Jahr 2007 zurückgegangen. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen gab es in den vergangenen zehn Jahren jedoch eine leichte Steigerung um insgesamt drei Prozent.