Interdisziplinäre Missbrauchsstudie im Bistum Osnabrück geplant

Auch die Pfarrarchive sichten

Nun also auch Osnabrück: Aber während andere Bistümer zumeist nur auf rein historische, juristische oder psychologische Aufarbeitung von Missbrauch setzen, wählt die Studie für das Bistum Osnabrück einen interdisziplinären Ansatz.

Historische Unterlagen im Regal eines Bistumsarchivs / © Julia Steinbrecht (KNA)
Historische Unterlagen im Regal eines Bistumsarchivs / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die 2018 präsentierte Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz hat einiges in Bewegung gebracht: Mehrere katholische Bistümer in Deutschland haben seither eigene unabhängige Untersuchungen in Auftrag gegeben, die sexuelle Gewalt in ihrem Beritt näher unter die Lupe nehmen sollen.

Dabei haben die Diözesen unterschiedliche Vorgehensweisen gewählt. Das Erzbistum Köln stellte nach langem Streit im März ein von Juristen erstelltes Gutachten vor, das auch Namen von Verantwortlichen benennt. Auch das Erzbistum Berlin beauftragte Anwälte, die aber keine Namen nannten. Für die Diözese Münster arbeiten derzeit Historiker an einer Studie.

Interdisziplinärer Ansatz

Das Bistum Osnabrück hat einen anderen, interdisziplinären Ansatz gewählt - bei dem Namen genannt werden sollen. Die Universität Osnabrück erstellt für die norddeutsche Diözese ein historisch-juristisches Gutachten, dessen Design am Dienstag näher vorgestellt wurde.

Ziel der auf drei Jahre angelegten Untersuchung sei es, die verschiedenen Wahrnehmungen von sexualisierter Gewalt vor dem jeweiligen zeitgenössischen Hintergrund zu untersuchen, erklärten die Historikerin Siegrid Westphal und der Rechtswissenschaftlers Hans Schulte-Nölke als Projektleiter. Zudem würden typische Missbrauchsmuster im kirchlichen Raum und der Umgang mit den Fällen aufgedeckt und bewertet. Die Diözese stelle dafür 1,3 Millionen Euro bereit. Projektbeginn ist voraussichtlich am 1. August.

Den insgesamt fünf beteiligten Forschern sei wichtig, nicht nur die möglichen Pflichtverletzungen der Bistumsleitung im Umgang mit den Tätern zu untersuchen, so Westphal. Verstöße der Verantwortlichen gegen staatliches oder kirchliches Recht im Umgang mit den aktuell rund 50 bekannten Fällen würden nur in einem ersten Teilprojekt in den Blick genommen, dessen Ergebnisse dann nach einem Jahr veröffentlicht würden.

Darüber hinaus sollten durch Aktenstudium und Befragung von Betroffenen und Zeitzeugen auch neue Fälle aufgedeckt werden, ergänzte Schulte-Nölke. Zudem wolle man herausfinden, wo unvollständige und fehlende Regeln die Verantwortlichen vom Handeln abgehalten haben und an welchen Stellen Opfer im Stich gelassen wurden. "Mit dieser Aufklärung wollen wir dazu beitragen, dass Betroffene Anerkennung erfahren."

Unterlagen in Kirchengemeinden sichten

Bemerkenswert ist auch, dass die Wissenschaftler nicht nur mehr als 2.000 Personalakten aus dem Bistumsarchiv durchkämmen, sondern auch Unterlagen in betroffenen Kirchengemeinden sichten wollen. Zudem sollen auch Betroffene und weitere Zeitzeugen befragt werden.

Bei der Veröffentlichung würden Namen von Verantwortlichen genannt, soweit dies rechtlich zulässig sei, betonte Schulte-Nölke. Über den Zeitpunkt sowie die Art und Weise der Publikation entscheide allein die Universität Osnabrück, ohne dass das Bistum zustimmen müsse.

Die Diözese gewährleiste den Wissenschaftlern uneingeschränkten Zugang zu seinen Akten, versicherte Generalvikar Ulrich Beckwermert. "Bis zur Publikation der Ergebnisse ist das Bistum nicht Subjekt, sondern Objekt des Verfahrens."

Dass das Bistum erst jetzt - gut zweieinhalb Jahre nach der MHG-Studie - ein eigenes Projekt in Auftrag gebe, erklärte Beckwermert damit, dass man den Fokus zunächst bewusst auf den Schutz der Betroffenen und auf Erstellung eines Schutzkonzepts gelegt habe.

Zusammenarbeit mit Monitoring-Gruppe

Hier arbeitet das Bistum seit zwei Jahren mit einer ehrenamtlichen Monitoring-Gruppe zusammen, auf deren Idee und Initiative das Design der jetzt vorgestellten Studie zurückgeht.

Auch in Osnabrücks Nachbarbistümern laufen derzeit Studien zur Aufarbeitung von sexueller Gewalt. Im Bistum Hildesheim untersucht eine Expertenkommission aus Juristen und Sozialwissenschaftlern Missbrauchsvorwürfe gegen den einstigen Hildesheimer Bischof Heinrich Maria Janssen (1907-1988).

Im Erzbistum Hamburg nimmt eine von einer Psychiaterin geleitete Forschergruppe Fälle in der Region Neubrandenburg unter die Lupe. Parallel planen die drei Nordbistümer derzeit die Einrichtung einer gemeinsamen Aufarbeitungskommission, die mit unabhängigen Experten und Betroffenen besetzt sein und die Aufarbeitung weiter vorantreiben soll.


Quelle:
KNA