Bund und Länder vereinbaren weitere Regeln zur Corona-Prävention

Appell an persönliche Verantwortung

Bund und Länder haben sich auf weitere Regelungen beim Kampf gegen die Corona-Pandemie geeinigt. Über Gottesdienste oder andere religiöse Feierlichkeiten wurde nicht gesprochen. Die bestehenden Regelungen bleiben.

Pressekonferenz nach dem Treffen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten / © Michele Tantussi (dpa)
Pressekonferenz nach dem Treffen von Kanzlerin und Ministerpräsidenten / © Michele Tantussi ( dpa )

Nach den neuen Regeln soll ein Verstoß gegen die Maskenpflicht bundesweit - abgesehen von Sachsen-Anhalt - mit mindestens 50 Euro geahndet werden, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin. Sie äußerte sich im Anschluss an eine Videokonferenz mit den Regierungschefs der Länder im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Merkel sagte, dass das Infektionsgeschehen einen "neuen Anlauf" notwendig mache.

Bei den Regelungen geht es vor allem um den Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten, Testungen und Quarantänebestimmungen. Großveranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Hygieneregeln und die Nachverfolgung von Infektionsketten nicht möglich ist, sollen bis Ende des Jahres verboten bleiben. Mit der Frage von Sportveranstaltungen soll sich eine Arbeitsgruppe befassen.

Anspruch auf Entschädigung könnte gestrichen werden

Es werde dazu aufgerufen, wo immer es möglich sei, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen. Nach ihren Angaben soll künftig der Anspruch auf Einschädigung für Einkommensausfälle gestrichen werden, wenn er durch eine Quarantäne nach einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet entsteht.

Dies gelte, wenn das Ziel der Reise bereits beim Start als Risikogebiet ausgewiesen war, erläuterte Merkel. Nach dem Infektionsschutzgesetz steht Betroffenen eine Entschädigung zu, wenn
sie ihre Arbeit nicht aus der Quarantäne heraus verrichten können.

Anstieg der Infektionen ernst zu nehmen

Merkel sagte, sie nehme den seit einigen Wochen zu verzeichnenden Anstieg von Corona-Infektionen sehr ernst. Dies gelte insbesondere, weil der Sommer eigentlich eine günstige Jahreszeit zur Eindämmung der Pandemie sei.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte, noch sei die Lage stabil, man habe aber schwierige Monate vor sich. Als Grund für die derzeitige weitere Ausbreitung des Virus benennen Bund und Länder vor allem Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und die Urlaubsreisen.

Schärfere Quarantäne-Kontrollen

Die generelle Verpflichtung für Rückkehrende aus Risikogebieten zu einer zweiwöchigen Quarantäne soll deswegen schärfer kontrolliert werden, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU). Nach seinen Worten muss es dafür im Zweifel mehr Personal geben. Auch die Test-Pflicht nach Risiko-Reisen soll bestehen bleiben, die Möglichkeit eines kostenlosen Tests auch für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten allerdings zum 15. September gestrichen werden.

Merkel erläuterte, bei den freiwilligen Tests zeige sich eine sehr niedrige Infektionsrate. Bei den Rückkehrenden aus Risikogebieten werde jedoch ein großer Teil von Zurückkehrenden positiv getestet. Die Regelung für sie soll möglichst ab Oktober leicht modifiziert werden: Ein Verlassen der Quarantäne nach Rückkehr aus dem Risikogebiet soll dann erst möglich sein, wenn ein Test fünf Tage nach Ankunft negativ ausfällt. Damit soll verhindert werden, dass Ansteckungen in den letzten Urlaubstagen nicht erkannt werden.

"Wachsende Unverkunft bei Partys"

Nach den Worten Söders muss es vorrangig darum gehen, den Betrieb von Schulen, Kitas und das Funktionieren der Wirtschaft zu ermöglichen. Die steigenden Infektionszahlen führte er vor allem auf Reiserückkehrer und eine "wachsende Unvernunft bei Partys" zurück.

Im Gegensatz zur Beschlussvorlage einigten sich Bund und Länder nicht auf eine Obergrenze für Privatfeiern. Merkel appellierte aber an die persönliche Verantwortung und Umsicht. Im Übrigen sei die Beschränkung solcher Feiern in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen weiterhin auch regional durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich.

Über Karneval und Weihnachtsmärkte sei nicht gesprochen worden, sagte Söder. Gänzlich unerwähnt blieben auch Gottesdienste oder religiöse Feierlichkeiten. Von daher bleibt es hier offensichtlich bei den bestehenden Regelungen.


Quelle:
KNA , epd