Anklage im Prozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt verlesen

Verteidigung bestreitet fast alles

Darlehen für Immobilienprojekte in den USA sollten vor über zehn Jahren das Vermögen des Bistums Eichstätt mehren. Wurde die Kirche das Opfer von Kriminellen? Oder eigener Gier? Das muss ein Prozess in München klären.

Autor/in:
Christoph Renzikowski
Eichstätter Dom / © Christopher Beschnitt (KNA)
Eichstätter Dom / © Christopher Beschnitt ( KNA )

Mit Anlaufproblemen hat die strafrechtliche Aufarbeitung des Finanzskandals im Bistum Eichstätt begonnen. Am Dienstag wurde im Prozess vor dem Landgericht München II die Anklage verlesen. 

Zuvor hatte ein Sachverständiger einen der beiden Angeklagten für verhandlungsfähig erklärt. Der 70-Jährige hatte seit dem Prozessauftakt Anfang Januar gefehlt, weil er sich laut seinem Anwalt zur Behandlung in einer Klinik befand. 

Auf der Anklagebank sitzen ein ehemals leitender Mitarbeiter der Finanzabteilung des Bistums und ein US-Immobilienentwickler. Beide sind Deutsche, aber keine Geistlichen. Ihnen werden jeweils mehr als 20 einzelne Straftaten zur Last gelegt. Als Tatbestände stehen teils schwere Fälle von Untreue und Bestechung im Raum. 

Verteidigung bestreitet fast alles

Beim früheren Kirchenmitarbeiter geht es auch um Steuerhinterziehung. Die Verteidiger bestritten in ihren Eröffnungsstatements die meisten Vorwürfe, nur die Steuerhinterziehung räumten sie ein. Die Schuld beim Finanzamt werde seit 2019 schrittweise getilgt. 

Impression aus Eichstätt / © Anastasiia Lang (shutterstock)
Impression aus Eichstätt / © Anastasiia Lang ( shutterstock )

In der Sache geht es um Investitionen aus Bistumsvermögen in Immobilienprojekte in Texas und Florida zwischen 2014 und 2016.

Kirchliche Rücklagen von fast 60 Millionen US-Dollar waren ohne Absicherung in Darlehen angelegt worden. Laut Anklage wurde dabei ein Totalverlust in Kauf genommen. Die beiden Angeklagten hätten mit ihrem Geschäftsmodell auf Dauer erhebliche weitere eigene Einkünfte erzielen wollen und damit dem Bistum einen hohen Vermögensverlust zugefügt.

Bestechung oder "geteilte Provision"?

Die zwischen den Angeklagten geflossenen Zahlungen wertet die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang als Bestechung, die Anwälte der Männer sprechen von einer "geteilten Provision". Die 10. Strafkammer des Landgerichts München II hat bis 20. August weitere 49 Verhandlungstage anberaumt. Weiter geht es bereits am Donnerstag. Dann wollen sich die beiden Angeklagten ausführlich einlassen.

Die Verteidigung rügte die lange Verfahrensdauer. Diese sei für ihre Mandanten sehr belastend, für den US-Immobilienentwickler habe sie sich existenzvernichtend ausgewirkt. Mangelhaft seien auch die Ermittlungen gelaufen. Insbesondere seien Beweismittel, die ihre Mandanten hätten entlasten können, nicht gesichert worden. Im Grunde sei die Staatsanwaltschaft der Anzeige des Bistums unkritisch gefolgt. Außerdem seien viele Vorwürfe, selbst wenn sie zutreffen sollten, verjährt. 

Wer war für das Risiko verantwortlich?

Breiteren Raum nahm die Frage des eingegangenen Risikos bei den Investments ein. Die Staatsanwaltschaft machte geltend, die Angeklagten hätten wie Spieler agiert. Die Verteidiger hielten dagegen, während der damaligen Niedrigzinsphase seien die Renditeziele des Bistums ohne ein höheres Risiko gar nicht erreichbar gewesen. Die Darlehen hätten sich im Rahmen der seinerzeit verfolgten Anlagestrategie bewegt. 

Außerdem stellten sie in den Raum, die Verluste seien erst dadurch entstanden, dass das Bistum als einer der Hauptinvestoren ohne Not sein ganzes Kapital zurückgefordert habe, noch bevor die Projektentwicklung habe erfolgreich abgeschlossen werden können. Bis dahin sei alles nach Plan verlaufen. Das Bistum Eichstätt sei zudem bis heute der einzige von rund 50 Investoren, der den Immobilienentwickler verklagt habe.

Bischof em. Gregor Maria Hanke / © Julia Steinbrecht (KNA)
Bischof em. Gregor Maria Hanke / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Anfang 2018 hatte der damalige Eichstätter Bischof Hanke die umstrittenen Anlagegeschäfte publik gemacht. Seit vergangenem Sommer ist er nicht mehr im Amt. Seinen vorzeitigen Rücktritt hatte noch Papst Franziskus angenommen. Auch Hanke (71) befand sich zwischenzeitlich im Visier der Ermittler. Im Prozess steht er auf der Liste der geladenen Zeugen.

Bistum gab Millionen für Rückfluss aus

Im Sommer 2017 hatte Hanke externe Wirtschaftsprüfer und Anwälte eingeschaltet und Anzeige erstattet. Danach überarbeitete die Diözese ihre Anlagerichtlinien. Heute kümmern sich externe Dienstleister um die Investments. 

Bisher hat das Bistum nach eigenen Angaben 35,25 Millionen US-Dollar aus den Darlehen zurückerlangt. Nach einer getroffenen Vereinbarung stehe nur noch ein sechsstelliger Betrag aus. In diesem Zuge habe die Diözese für Anwälte, Sachverständige und Gutachter einen hohen einstelligen Millionenbetrag ausgegeben.

Bistum Eichstätt

Das katholische Bistum Eichstätt erstreckt sich auf einer Fläche von 6.025 Quadratkilometern. In vseinen 271 Pfarrgemeinden leben aktuell rund 342.000 Katholikinnen und Katholiken, das sind gut ein Drittel der Gesamtbevölkerung im Bistumsgebiet. 

Die historischen Wurzeln des Bistums reichen bis ins 8. Jahrhundert zurück. 740 wurde Willibald († 787), ein angelsächsischer Mönch, von Bonifatius in Eichstätt zum Priester und 741 in Sülzenbrücken bei Erfurt zum Bischof geweiht. Bischofsweihe und endgültige Niederlassung in Eichstätt markieren die Anfänge des Bistums.

Eichstätter Dom / © Armin Weigel (dpa)
Eichstätter Dom / © Armin Weigel ( dpa )
Quelle:
KNA