Im Strafprozess zum Finanzskandal des Bistums Eichstätt haben die beiden Angeklagten am Donnerstag ausführlich ausgesagt. Die Vorwürfe der Untreue und Bestechung wiesen sie zurück. Auch der für das Bistumsvermögen eingetretene Verlust in einer mittleren zweistelligen Millionenhöhe sei nicht ihnen anzulasten. Hätten die Anwälte des Bistums nicht das zwischen 2014 und 2016 in Immobilienprojekte in den USA investierte Kapital zurückgefordert, hätte die versprochene Rendite erreicht werden können. Alle Projekte seien damals im Plan gewesen.
Zur Hälfte habe es sich um Supermarktflächen eines großen deutschen Lebensmitteldiscounters in boomenden Städten gehandelt, erklärten sie. Die Risiken seien bei zugleich hohen Ertragschancen überschaubar gewesen. Der angeklagte Immobilienentwickler, ein norddeutscher Bankkaufmann und Jurist, sagte, bis zum Abzug des Eichstätter Bistumskapitals habe keiner seiner Investoren jemals einen Verlust erlitten. Die schlechteste jährliche Rendite habe bei zehn Prozent gelegen.
Beruflich ruiniert
Durch den Kapitalabfluss hätten einige Projekte nicht fertiggestellt werden können, erläuterte der 70-Jährige. Er habe sich um Ersatzinvestoren bemüht, sei aber mit unterschriftsreifen Verträgen in der Tasche 2018 verhaftet worden. Auch das Verhältnis zu seinen Geschäftspartnern in den USA sei inzwischen zerrüttet. Beruflich habe er nach seiner Rückkehr nach Deutschland kein Bein mehr auf den Boden bekommen und sei heute auf Zuwendungen von Freunden angewiesen.
Sein Mitangeklagter, ein 60-jähriger Theologe und Banker, führte aus, wie er zunächst als externer Berater und dann als leitender Mitarbeiter der Finanzabteilung des Bistums Eichstätt sich für eine Neuausrichtung des Anlagevermögens eingesetzt habe. Bischof Gregor Maria Hanke habe er seit gemeinsamen Studienzeiten in Würzburg gekannt, das Verhältnis zu ihm sei bis zum Bruch freundschaftlich gewesen. Hanke sei sogar Taufpate seiner ältesten Tochter.
Keine eigenmächtigen Handlungen
Bei Auflösung seines Arbeitsvertrags mit der Diözese sei das Gesamtrisiko niedriger gewesen als zu seinem Dienstantritt, betonte er. In keiner Weise habe er eigenmächtig gehandelt, er sei auch gar nicht zeichnungsberechtigt gewesen. Er habe dem damaligen Finanzdirektor lediglich ausgearbeitete Vorschläge für Investments unterbreitet. Alle Gremien bis hinauf zum Bischof seien umfassend über die US-Immobiliendarlehen und das ihnen zugrundeliegende Geschäftsmodell im Bilde gewesen.
Der Immobilienentwickler erhielt vom Bistum eine Provision von drei bis vier Prozent der Darlehenssumme. Diese, so sagte er, habe er mit dem Mitangeklagten geteilt, weil dieser damals eine neue Familie gegründet habe. Außerdem habe er es unfair gefunden, mit den Vertragsabschlüssen so viel mehr zu verdienen als sein Partner. Er sei damals nicht auf den Gedanken gekommen, dass dies den Anschein von Korruption erwecken könnte. Den Mitangeklagten an Projektgesellschaften zu beteiligen, sei ein Fehler gewesen, den er heute bedaure.
Eine Million Zusatzeinkommen
Der ehemalige Kirchenmitarbeiter gab an, dadurch habe er etwa eine Million Euro erhalten - zusätzlich zu seinem Jahresgehalt von etwa 120.000 Euro. "Ich habe mich darüber gefreut", sagte er. Die Zahlungen hätten ihn aber in seinen Entscheidungen nicht beeinflusst. Zugleich räumte er ein, dass niemand im Bistum über diese Zuwendungen informiert gewesen sei. Dies sei "sein Fehler". Er gehe aber davon aus, dass der Abschluss der Darlehen daran nicht gescheitert wäre. Schließlich habe es sich um eine marktübliche Provision gehandelt.
Für den Prozess vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II sind 48 weitere Verhandlungstage bis 20. August angesetzt. Weiter geht es mit den ersten Zeugen am 24. Februar.