Ampel will Gehsteigdemos von Abtreibungsgegnern verbieten

Wohl Einigung auf Gesetzesentwurf

Gehsteigdemos vor Schwangerenberatungsstellen oder Praxen, die Abtreibungen durchführen, soll es laut dem Nachrichtenmagazin der "Spiegel" bald nicht mehr geben. Die Bundesregierung wolle die sogenannte Gehsteigbelästigung verbieten.

Eine Demonstrantin hält einen Fötus aus Kunststoff in der Hand  / © Tyler Orsburn/CNS photo (KNA)
Eine Demonstrantin hält einen Fötus aus Kunststoff in der Hand / © Tyler Orsburn/CNS photo ( KNA )

Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium einigten sich demnach auf einen Gesetzentwurf, der die sogenannte Gehsteigbelästigung verbieten soll. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wolle das Gesetzgebungsverfahren "zügig abschließen".

Als Gehsteigbelästigung werden Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Krankenhäusern oder Arztpraxen bezeichnet, die Schwangerschaftskonfliktberatungen anbieten oder Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Abtreibungsgegner befeuerten Streit um Werbeverbot 

Städte wie Frankfurt am Main hatten mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten. Die Stadt verlor zuletzt im vergangenen Jahr vor Gericht. Zugleich waren es Abtreibungsgegner, die den Streit um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen befeuert hatten.

Die Ärztin Kristina Hänel vor Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal / © Silas Stein (dpa)
Die Ärztin Kristina Hänel vor Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal / © Silas Stein ( dpa )

Eine von ihnen hatte die Gießener Ärztin Kristina Hänel angezeigt. Hänel hatte Informationen zu Abtreibungen auf ihrer Homepage veröffentlicht und wurde schließlich verurteilt.

Die Debatte darüber führte nach langem Diskussionen zur Streichung des entsprechenden Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch.

Im Juni hatte Paus angekündigt, ein Gesetzentwurf sei fast fertig und werde in Kürze vorgelegt. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP auf eine solche Reform verständigt.

Straflose Abtreibung bis 13. Woche

Nach derzeitiger Gesetzeslage ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig; er bleibt jedoch straflos, wenn er in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die Schwangere sich zuvor beraten lassen, und zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.

Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Mehr Abtreibungen im zweiten Quartal

Die Zahl der Abtreibungen ist im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte, erhöhte sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland von April bis Juni um 4,5 Prozent auf rund 26.700. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich fort. Die Ursachen für diese Entwicklung seien anhand der Daten nicht bewertbar, hieß es.

Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi (shutterstock)
Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi ( shutterstock )
Quelle:
KNA