Alt-Bischof Hein kritisiert Neuregelung von Abtreibung

"Strafrecht schützt das Recht auf Leben"

In der Debatte über die Neuregelung von Abtreibungen hat sich der evangelische Kasseler Alt-Bischof Martin Hein dafür ausgesprochen, bei der gegenwärtigen Regelung zu bleiben. Er betont das Lebensrecht des Fötus und der Schwangeren.

Frau mit Ultraschallbild / © Aziz Karimov (shutterstock)
Frau mit Ultraschallbild / © Aziz Karimov ( shutterstock )

Die Beibehaltung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch bei gleichzeitiger Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs nach Beratung sei ein gesellschaftlicher Kompromiss, der zwar nicht allen Erwartungen gerecht werde, sich bisher aber als tragfähig erwiesen habe, sagte der evangelische Theologe auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Hein kann Forderung der EKD nicht komplett folgen 

Er könne der Forderung nach einer teilweisen "Entpönalisierung" von Schwangerschaftsabbrüchen, wie sie der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und auch führende Theologen formuliert hatten, nicht bedingungslos folgen.

"Mit Hilfe des Strafrechts schützt der Staat wesentliche Rechtsgüter, darunter auch das Recht auf Leben", sagte Hein, der von 2014 bis 2018 Mitglied im Deutschen Ethikrat war.

Martin Hein, ehemaliger evangelischer Bischof von Kassel / © Harald Oppitz (KNA)
Martin Hein, ehemaliger evangelischer Bischof von Kassel / © Harald Oppitz ( KNA )

EKD begrüßt teilweise Neuregelung von Abtreibungen

Der Rat der EKD hatte sich Mitte Oktober für eine teilweise Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts ausgesprochen und sieht die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung nach vorheriger verpflichtender Beratung bis zur 22. Schwangerschaftswoche.

Hintergrund ist eine Kommission des Bundes, die auf Wunsch der Ampel-Koalition prüfen soll, ob das Abtreibungsrecht reformiert wird. Bislang sind Abtreibungen nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch illegal, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Dass im Rahmen kirchlicher Verlautbarungen daran gedacht werde, erst nach der 22. Schwangerschaftswoche das Strafrecht zur Geltung kommen zu lassen, überzeuge ihn nicht, sagte Hein.

Ablehnung von Änderungen des Abtreibungsverbots in der katholischen Kirche

Auch einige ökumenische Stellungnahmen sprachen sich für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung aus, wie etwa die gemeinsame Stellungnahme des württembergischen Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl und des katholischen Stuttgarter Bischofs Gebhard Fürst.

Er schätze die öffentliche Diskussionslage so ein, dass die Vielstimmigkeit und Unterschiedlichkeit kirchlicher Verlautbarungen dazu führe, dass die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger sich das heraussuchten, was sich mit ihrer eigenen Position am ehesten vereinbaren lasse, sagte Hein.

Mehr Abtreibungen im zweiten Quartal

Die Zahl der Abtreibungen ist im zweiten Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte, erhöhte sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland von April bis Juni um 4,5 Prozent auf rund 26.700. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich fort. Die Ursachen für diese Entwicklung seien anhand der Daten nicht bewertbar, hieß es.

Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi (shutterstock)
Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi ( shutterstock )
Quelle:
epd