Alois Glück appelliert an Bischöfe

Ausgrenzung von Donum Vitae beenden

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, hat eindringlich an die Bischöfe appelliert, ihre Haltung zu Donum Vitae zu revidieren. Dabei handelt es sich um einen Schwangerenberatungsverein. Kirchliche Mitarbeiter dürfen sich laut Bischofskonferenz dort nicht engagieren.

 (DR)

Wer einmal für den Schwangerenberatungsverein gearbeitet habe, dem sei der Wechsel in den kirchlichen Dienst dauerhaft verwehrt, bedauerte Glück beim abschließenden Forum des kirchlichen Gesprächsprozesses am Freitag in Würzburg. Beim Regensburger Katholikentag sei 2014 ein Brückenschlag zwischen den unterschiedlichen Auffassungen zum Lebensschutz gelungen. Dem müssten nun auch Konsequenzen folgen.

"Etwas anderes wird dem Geist des Dialogprozesses nicht gerecht", sagte Glück unter Beifall vieler Teilnehmer. Die Versammlung machte sich den Appell des ZdK-Präsidenten mehrheitlich zu eigen und forderte die anwesenden Bischöfe auf, das Thema weiter in der Deutschen Bischofskonferenz zu beraten und sich für eine Lösung einzusetzen.

Deren Vorsitzender Kardinal Reinhard Marx räumte ein: "Wir sind noch nicht zu dem Ziel gekommen, das ich mir wünsche." Auch der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode, der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck und der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst sagten, es gebe weiteren Klärungsbedarf.

2006 stellten die deutschen Bischöfe klar, dass kirchliche Mitarbeiter sich nicht bei Donum Vitae engagieren dürften. Der in Würzburg diskutierte Abschlussbericht zum fünfjährigen Gesprächsprozess hält fest, dass dieser "Unvereinbarkeitsbeschluss" für viele eine "bis heute nicht verheilte Wunde" darstelle. Deshalb müssten Wege der Versöhnung gefunden werden.

Nach dem von Papst Johannes Paul II. verfügten Ausstieg der Kirche aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung gründeten prominente deutsche Katholiken 1999 den Verein Donum Vitae ("Geschenk des Lebens"). Er berät laut eigenen Angaben deutschlandweit in mehr als 210 Orten schwangere Frauen in Not und will sie für ein Leben mit dem Kind gewinnen, auch unter der Bedingung, den gemäß der gesetzlichen Regelung für einen straffreien Abbruch nötigen Beratungsschein auszustellen. Diesen Weg lehnte Papst Johannes Paul II. ab, weil er das Zeugnis der Kirche für den Lebensschutz verdunkle.


Alois Glück (dpa)
Alois Glück / ( dpa )
Quelle:
KNA