Aktive Sterbehilfe in Italien unzulässig

Referendum abgelehnt

Die Italiener dürfen nicht über die Freigabe aktiver Sterbehilfe abstimmen. Das Verfassungsgericht in Rom lehnte am Dienstag eine Initiative für einen Volksentscheid zu der Frage ab.

Viele Tabletten und ein Wasserglas - Symbolbild Sterbehilfe / © Julia Steinbrecht (KNA)
Viele Tabletten und ein Wasserglas - Symbolbild Sterbehilfe / © Julia Steinbrecht ( KNA )

In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz des menschlichen Lebens. Zudem müsse besondere Rücksicht auf die Schwächsten der Gesellschaft genommen werden. Die Referendumsfrage verstoße gegen diese Prinzipien und sei daher unzulässig.

Die Initiative "Liberi fino alla fine" (Frei bis zum Ende) hatte im vergangenen Jahr rund 1,2 Millionen Stimmen für einen Volksentscheid zur "Tötung auf Verlangen" gesammelt. Artikel 579 des italienischen Strafgesetzbuchs sieht für aktive Sterbehilfe 6 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe vor.

Bischofskonferenz fordert mehr Aufmerksamkeit für Alte und Kranke

Die Italienische Bischofskonferenz begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Es sei eine eindeutige Aufforderung, stets die notwendige Unterstützung zur Überwindung oder Linderung einer Situation des Leidens zu leisten, so die Bischöfe. Alten oder Kranken, die mit Würde, Respekt und Liebe behandelt und begleitet werden wollten, müsse mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden, forderten sie.

Alternativen zur Sterbehilfe

Wie steht die Kirche zur Sterbehilfe?

Die Kirche lehnt die organisierte oder kommerzielle Beihilfe zum Suizid sowie den ärztlich assistierten Suizid ab, weil sie es seit jeher als ihr Selbstverständnis betrachtet, das Leben von seinem Beginn an bis zu seinem Ende hin zu schützen.

Welche Alternativen sieht die Kirche zur Sterbehilfe?

Symbolbild Pflege / © Robert Kneschke (shutterstock)

In Italien muss ein nationaler Volksentscheid über die Abschaffung eines bestehenden Gesetzes stattfinden, wenn mindestens 500.000 Unterschriften von Wahlberechtigten vorliegen. Hält das Verfassungsgericht das Referendum inhaltlich für zulässig, kommt es zur Abstimmung. Mindestens die Hälfte aller wahlberechtigten Italiener muss an dieser teilnehmen. Mit einer einfachen Mehrheit kann das betroffene Gesetz abgeschafft werden. Hat das Referendum keinen Erfolg, ist nach fünf Jahren ein erneuter Antrag möglich.

Initiative zeigt sich enttäuscht

Hinter der Initiative "Liberi fino alla fine" steht die Bürgerrechtsorganisation Associazione Luca Coscioni. Ihr Name geht auf den inzwischen gestorbenen Gründer zurück: ein bekannter Politiker, der an der gleichen unheilbaren Nervenkrankheit (ALS) wie der britische Physiker Stephen Hawking litt. In einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung sprachen die Organisatoren der Initiative am Dienstagabend von einer "schlechten Nachricht für die Demokratie".

Quelle:
KNA