Abgeordnetenhaus hat neues Bestattungsgesetz verabschiedet

Für das Einhalten jüdischer und muslimischer Glaubensregeln

Grünes Licht aus dem Abgeordnetenhaus: Künftig fällt die 48-stündige Wartefrist bei Bestattungen weg. Vor allem Juden und Muslime können nun ihren Glaubensregeln gemäß innerhalb eines Tages nach dem Tod bestattet werden.

Symbolbild Bestattungen / © New Africa (shutterstock)

In Berlin fällt die 48-stündige Wartefrist zwischen dem Tod eines Menschen und seiner Beisetzung weg. Das Abgeordnetenhaus verabschiedete am Donnerstag ohne Gegenstimmen eine Novelle des Bestattungsgesetzes. 

Damit wird den Bestattungsriten von Juden und Muslimen stärker Rechnung getragen. Ihre religiösen Vorschriften sehen eine Bestattung Verstorbener in der Regel innerhalb eines Tages vor. 

Verschiedene Regelungen in Bundesländern

Ähnliche Regelungen gibt es in Hessen und im Saarland, wo die Frist von 48 Stunden ebenfalls verkürzt werden kann. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg schreiben keine Mindestfristen mehr vor. Das Land Berlin folgt mit der Reform nach eigenen Angaben der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen.

Außerdem stelle die Gesetzreform klar, dass auch Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen künftig auf Wunsch der Eltern bestattet werden könnten, so der Landespressedienst. Zudem solle das neue Gesetz das Verfahren bei Seebestattungen erleichtern.

Berliner Neutralitätsgesetz

Das seit 2005 geltende Berliner Neutralitätsgesetz verpflichtet Beschäftigte des Landes in Bereichen, in denen die Bürgerinnen und Bürger "in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen" sind, zur Zurückhaltung in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. So dürfen sie in Rechtspflege, Justizvollzug und Polizei in der Regel keine auffallenden Kleidungsstücke und Symbole tragen, die "eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren".

Mann mit Kippa in einer deutschen Innenstadt / © Harald Oppitz (KNA)
Mann mit Kippa in einer deutschen Innenstadt / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA