Abgeordnete weisen Kirchenkritik zu Patientenverfügung zurück

Die Debatte um das Sterberecht hält an

Die Stellung der Kirchen ist klar: Bischof Wolfgang Huber und Erzbischof Robert Zollitsch wandten sich noch Mitte Mai in einem Brief an die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen gegen eine weitreichende Gültigkeit von Patientenverfügungen. Nun reagieren die Verfechter einer uneingeschränkten Gültigkeit: die Vorschläge der Kirchen seien diffus.

 (DR)

Abgeordnete von SPD, FDP, Linkspartei und Grünen haben die Einwände der großen Kirchen gegen ihren Gesetzentwurf für Patientenverfügungen zurückgewiesen. Sie betonten am Dienstag in Berlin, die von den Kirchen beworbene Linie würde hinter den jetzigen Regelungen zurückfallen und sei in Teilen diffus. Zugleich kündigten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Grüne) an, ihr Gesetzentwurf solle unverändert bleiben und am 19. Juni vom Parlament in Erster Lesung beraten werden.

Stünker, Kauch, Jochimsen und Montag sowie gut 200 Abgeordnete aus ihren Fraktionen drängen auf eine gesetzliche Regelung zur uneingeschränkten Gültigkeit von Patientenverfügungen. Ihr Konzept betont das Selbstbestimmungsrecht und lehnt jede Reichweitenbegrenzung ab.

Die Abgeordneten verweisen auf das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Dieses dürfe durch Festlegungen für Konfliktlagen nicht entwertet werden. Zugleich wenden sich die Parlamentarier gegen eine stärkere Einbeziehung der Vormundschaftsgerichte. Wenn diese auch dann einbezogen werden müssten, wenn Betreuer und Arzt bezüglich des mutmaßlichen Willen des Patienten übereinstimmten, käme es zu zigtausenden zusätzlichen Verfahren.