Abgeordnete stellen Gesetzentwurf zur Präimplantationsdiagnostik vor

Über die Ethik zur PID?

Befürworter der Präimplantationsdiagnostik im Bundestag haben einen Gesetzentwurf erarbeitet. Offenbar wollen sie ihn nach weiteren Beratungen am Montag noch vor Weihnachten vorstellen. Demnach soll es nun doch keine Liste von Krankheiten geben, bei denen Embryonen verworfen werden dürfen.

 (DR)

Stattdessen soll eine Ethik-Kommission entscheiden, ob ein Paar Zugang zu dem umstrittenen Untersuchungsverfahren bekommt, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Änderungen sollen im Embryonenschutzgesetz festgeschrieben werden.



Zu der Autorengruppe gehören unter anderen der Wirtschafts-Staatssekretär Peter Hintze (CDU), die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach sowie Carola Reimann von der SPD. Sie werben seit längerem für die Zulassung von PID. Hintze sagte der SZ, er hoffe, dass der Vorschlag im Bundestag eine breite Mehrheit finden und "Rechtsfrieden schaffen" werde. Damit kündigen Abgeordnete erstmals konkret einen Entwurf für eine rechtliche Regelung an. Dem folgen vermutlich ein oder zwei andere Konzepte. Eine erste Beratung im Bundestag würde erst 2011 erfolgen.



In Einzelfällen rechtmäßig

Nach ihren Plänen soll die genetische Untersuchung von Embryonen bei künstlichen Befruchtungen auch künftig verboten bleiben, in Einzelfällen aber rechtmäßig sein. Eine Ethik-Kommission solle über jeden einzelnen Fall entscheiden. Zulässig wären Tests demnach bei Paaren, die als Träger einer Erbkrankheit eine schwere Schädigung des Embryos befürchten müssen, oder die eine Prognose für eine Fehl- oder Totgeburt haben. Zuvor waren Überlegungen der Abgeordneten auf Kritik gestoßen, eine Liste mit Krankheiten aufzustellen, bei denen PID zulässig sein soll. Damit, so wurde bemängelt, würden die Politiker ein Urteil darüber fällen, welches Leben lebenswert ist.



Das Konzept sieht weiter vor, dass die PID nur in zertifizierten Kinderwunschzentren angeboten werden darf und dem Paar eine Beratung angeboten werden muss. Noch offen sei derzeit die Frage, ob die Tests nur auf Wunsch beider Partner durchgeführt werden dürfen oder ob der Wille der Frau entscheidend sein soll.



Bei der Präimplantationsdiagnostik werden im Rahmen der Reagenzglas-Befruchtung befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. Im November hatte sich der CDU-Bundesparteitag mit knapper Mehrheit für ein gesetzliches Verbot der Methode ausgesprochen. Die CDU-Abgeordneten sind bei ihrem Votum nicht an den Beschluss des Parteitages gebunden. Die katholische Kirche wendet sich strikt gegen eine Zulassung von PID.