Katholikenkomitee und Caritas für Verbot von Gentests an Embryonen

Klare Linie

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken plant nach Worten des CDU-Europaabgeordneten Peter Liese einen Antrag zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik. Ein entsprechendes Papier solle bei der ZdK-Vollversammlung in Bonn verabschiedet werden, sagte Liese im domradio.de-Interview Auch Caritaspräsident Neher sprach sich gegen eine Zulassung aus.

 (DR)

Liese zeigte sich sich sicher, dass das Katholikenkomitee für ein Verbot stimmen werde, zumal auch prominente ZdK-Mitglieder von Grünen und SPD ihre Unterstützung zugesagt hätten. Liese ist Mediziner und selbst Mitglied im ZdK. Die Beschlussvorlage wurde von Liese und ZdK-Präsident Alois Glück vorbereitet. Darin bekräftigt das Katholikenkomitee die Auffassung, dass die Präimplantationsdiagnostik "die Tötung von Embryonen allein wegen ihrer genetischen Eigenschaften" bedeute. Die Bundestagsabgeordneten werden aufgerufen, sich für ein gesetzliches Verbot der Methode in Deutschland auszusprechen.



Auch Caritaspräsident Neher gegen Zulassung

Der Deutsche Caritasverband fordert eine breite gesellschaftliche Debatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Eine vorschnelle gesetzliche Regelung würde nicht den grundsätzlichen Fragen gerecht, die durch die PID berührt werden. "Ich verstehe das Anliegen von Paaren mit vererbbaren, schweren Krankheiten, die sich über die Präimplantationsdiagnostik mehr Sicherheit wünschen", sagte Präsident Peter Neher in Freiburg. "Trotzdem spreche ich mich nach Abwägung aller Argumente gegen eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland aus". --
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Neher begründet seine Haltung mit der grundlegenden Würde und Unversehrtheit des Menschen von Anfang an. "Ich befürchte, dass die PID dazu dienen würde, routinemäßig Embryonen mit unerwünschten genetischen Anlagen zu erkennen und auszusortieren", so Neher. In vielen Ländern werde sie bereits heute bei der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) angewendet, um die Erfolgsrate der IVF zu steigern. --
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Einen Katalog für eine mögliche Begrenzung der PID auf bestimmte Krankheiten oder Behinderungen sei nicht möglich. Ein solcher Katalog würde eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bedeuten. Des Weiteren sieht Neher negative Auswirkungen auf Familien mit behinderten Kindern. Es sei zu befürchten, dass durch die Zulassung der PID der gesellschaftliche Erwartungs- und Perfektionsdruck auf werdende Eltern noch mehr zunehme. "Statt die Eltern von Kindern mit Behinderung zu fragen, warum sie es nicht verhindert haben, sollten wir uns fragen, wo wir gebraucht werden", so Prälat Peter Neher. --
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Die Caritas fordert eine eindeutige gesetzliche Regelung, da nach dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2010 die PID in Deutschland für keine Indikation verbindlich begrenzt und so faktisch erlaubt ist.