70 Genehmigungen für Stammzell-Import seit 2002

Die befürchtete Entwicklung

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zum Import embryonaler Stammzellen vor zehn Jahren haben 70 Forschungsinstitute und Privatunternehmen vom Robert-Koch-Institut eine Genehmigung zur Einfuhr dieser Zellen erhalten. Einen sprunghaften Anstieg der Anträge hat es, wie von der katholischen Kirche befürchtet, nach der Stichtagsänderung im Jahr 2008 gegeben.

 (DR)

Der Bundestag hatte am 25. April 2002 das Gesetz zur Einfuhr embryonaler Stammzellen verabschiedet. Es erlaubte für Forschungszwecke den Import von Stammzelllinien, die bis zum 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist ethisch umstritten, weil dafür Embryos getötet wurden. Die Stammzellgewinnung ist in Deutschland verboten. Mit den in der Vergangenheit liegenden Stichtagen soll das Ziel verfolgt werden, keinen Anreiz zur Herstellung embryonaler Stammzellen im Ausland zu setzen.



2008 wurde der Stichtag im Gesetz verändert, weil Wissenschaftler darüber klagten, dass die alten Stammzelllinien für die Forschung nicht so gut geeignet seien wie die damals neueren. Seitdem dürfen für Forschungszwecke Zellen importiert werden, die vor dem 1. Mai 2007 gewonnen wurden. Zudem machen sich deutsche Wissenschaftler nicht mehr strafbar, wenn sie im Ausland an Zellen forschen, die sie in Deutschland nicht benutzen dürften.



Die Argumente im Gesetzgebungsprozess wurden damals quer durch die Fraktionen ausgetauscht. Auch die Kirchen meldeten sich in der Diskussion immer wieder zu Wort. So lehnte die katholische Kirche 2008 eine Verschiebung des Stichtags strikt ab. Der damalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hielt dagegen eine einmalige Veränderung des Stichtags für verantwortbar.



Forderungen nach erneuter Verschiebung zu erwarten

Die Stichtagsänderung ermöglicht deutschen Wissenschaftlern nach Ansicht der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bis heute eine Forschung auf internationalem Niveau. Dennoch sei zu erwarten, dass Forscher in wenigen Jahren erneut vor dem Problem stehen, mit "veralteten" Stammzellen arbeiten zu müssen, sagte DFG-Vizepräsidentin Elisabeth Knust. Darauf hatten die katholische Kirche und andere Gegner der Stichtagsänderung schon 2008 vehement hingewiesen.



Eine neue Herausforderung für den Gesetzgeber stellt nach Ansicht von Knust auch die Forschung an induzierten pluripotenten Stammzellen dar. Diese Zellen besitzen Eigenschaften, die denjenigen der embryonalen Stammzellen ähneln, aber nicht aus Embryonen, sondern aus Zellen des menschlichen Körpers gewonnen werden.



Die rasante Entwicklung auf diesem Forschungsgebiet werfe neue Fragen auf, sagt Knust. Diese erforderten eine Beobachtung und möglicherweise eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Zukunft, ergänzt die Direktorin am Max-Planck-Institut für Molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden.