Chronologie zur Debatte um Stammzellen

Hintergrund

Die wichtigsten Daten der deutschen Debatte über Stammzellen.

 (DR)

Januar 1991: Das deutsche Embryonenschutzgesetz, das unter anderem jede Embryonenforschung zu fremdnützigen Zwecken und jede verbrauchende Embryonenforschung verbietet, tritt in Kraft.



Oktober 1990: Der Bundestag verabschiedet ein Gesetz, das die Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken verbietet.



1998: Der US-Biologe James Thomson schafft es als Erster, stabile Stammzellen aus jungen menschlichen Embryonen zu gewinnen.



Juli 1999: Der Bonner Forscher Oliver Brüstle repariert Nerven mit Hilfe embryonaler Stammzellen von Mäusen. Im August 2000 beantragt er Fördermittel bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), um mit menschlichen Zellen zu forschen.



Dezember 2000: Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) deutet in einem Grundsatz-Artikel einen Kurswechsel der Bundesregierung in Richtung gentechnik-freundlicher Politik an.



März 2001: Die katholischen Bischöfe sprechen sich strikt gegen Gentests an im Reagenzglas gezeugten Embryonen, Keimbahntherapie sowie gegen das therapeutische und reproduktive Klonen und die Forschung an Embryonen aus.



Mai 2001: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt sich für die Zulassung der Forschung an menschlichen Embryonen ein. Nach einem Stufenplan sollen zunächst embryonale Stammzellen aus dem Ausland importiert werden dürfen.



Juni 2001: Bonner Forscher kündigen an, embryonale menschliche Stammzellen aus Israel importieren zu wollen. Wegen der heftigen Debatte verschiebt die DFG eine Entscheidung über die Förderung.



November 2001: Die Enquete-Kommission des Bundestags äußert sich mit deutlicher Mehrheit gegen den Stammzell-Import. Die Mehrheit im Nationalen Ethikrat ist für einen begrenzten Import.



Januar 2002: Der Bundestag entscheidet sich für den begrenzten Import menschlicher embryonaler Stammzellen. Das Gesetz tritt im Juli 2002 in Kraft. Die sogenannte "Stichtagsregelung" erlaubt die Einfuhr von Stammzelllinien, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden, wenn hochrangige Forschungsziele erreicht werden sollen.



Dezember 2002: Das vom Gesetzgeber beauftragte Robert-Koch-Institut gibt erstmals Grünes Licht für den Import von Stammzellen. Die Bonner Mediziner Oliver Brüstle und Otmar Wiestler dürfen Zellen aus Israel importieren.



Juni 2006: Das Europaparlament spricht sich für eine EU-Förderung der embryonalen Stammzellforschung aus. Die EU-Kommission verpflichtet sich, keine Projekte zu fördern, bei denen Embryonen zerstört werden. Die Forschung an anderen Projekten mit embryonalen Stammzellen soll dagegen gefördert werden können.



November 2006: Die DFG fordert eine Reform des Stammzellgesetzes. Sie verlangt, die Stichtagsregelung zu streichen. Außerdem soll die Strafandrohung gegen Wissenschaftler aufgehoben werden. Der evangelische Bischof Wolfgang Huber regt an, über eine Neufestsetzung des Stichtages nachzudenken. Auch Kanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan (beide CDU) können sich Änderungen bei der Stichtagsregelung vorstellen. Sie lehnen aber eine völlige Freigabe ab.



April 2008: Der Bundestag weitet die Möglichkeiten embryonaler Stammzellforschung aus. Er verschiebt den gesetzlichen Stichtag beim Stammzellimport von 2002 auf Mai 2007. Damit können auch neuere Stammzelllinien nach Deutschland importiert werden.