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Zollitsch begrüßt Urteil zu Kirchenaustritt

Erzbischof Robert Zollitsch hat die Absage des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig an einen "teilweisen" Austritt aus der Kirche begrüßt. "Damit ist Rechtssicherheit überall geschaffen, und auch anderen Spekulationen ist damit Einhalt geboten; darüber bin ich froh, dafür bin ich dankbar", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz am Mittwoch in Fulda.

Das Gericht habe mit seinem Urteil bestätigt, was von Anfang an Linie der Kirche gewesen sei, so Zollitsch weiter. "Es bestätigt damit auch das, was wir als Bischofskonferenz als Gesetz erlassen haben im Blick auf den Austritt aus der Kirche." Zwischen der Kirche als Gemeinschaft des Glaubens und der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts könne man nicht trennen. "Wer deswegen aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten will, tritt aus der Gemeinschaft des Glaubens aus."

Am Mittwoch hatten die Leipziger Richter befunden, wer aus einer Religionsgemeinschaft aufgrund staatlicher Vorschriften austrete, könne seine Erklärung nicht auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts beschränken und Mitglied der Religionsgemeinschaft bleiben wollen. Kern des 2007 begonnenen Streits zwischen dem emeritierten Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp und dem Erzbistum Freiburg war die Frage, ob ein Katholik auf dem Standesamt seinen teilweisen Kirchenaustritt erklären kann - damit auch keine Kirchensteuer mehr zahlt - aber dennoch gläubiger und aktiver Teilnehmer am kirchlichen Leben bleiben kann. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, da ein gegenteiliger Ausgang des Verfahrens das System der Kirchensteuer in Deutschland möglicherweise erschüttert hätte.