Eine halbe Kirchenmitgliedschaft ist nicht möglich. Das hat vor kurzem das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Außerdem haben sich Rom und die deutsche Kirche auf eine einvernehmliche Neuregelung geeinigt. Ganz wichtig dabei: Wer austritt, dessen Schritt wird respektiert. Doch die Tür bleibe für eine Rückkehr jederzeit geöffnet, betont Erzbischof Zollitsch.
Konsequenzen eines Kirchenaustritts
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