Reportage

Bundestag debattierte über Spätabtreibungen

Abtreibungen sind in Deutschland unbefristet erlaubt, wenn eine Schwangere durch die Geburt schwere seelische oder medizinische Schäden zu erwarten hat. Begründung dafür kann auch eine absehbare Behinderung des Kindes sein. Frauen und Ärzte kommen durch diese Regelung unter Druck: Bei der Diagnose einer Behinderung wird die Abtreibung beinahe als Normalfall angesehen. Der Deutsche Bundestag diskutierte in seiner letzten bioethischen Debatte vor Weihnachten über mögliche Gesetzesänderungen.