Österreich stockt Zahlungen an katholische Kirche auf

Wiedergutmachungsleistungen steigen

Österreich hat die jährlichen Wiedergutmachungsleistungen an die katholische Kirche inflationsbedingt erhöht. Die im Vermögensvertrag zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl vereinbarten Zahlungen steigen um 3,5 Millionen auf 20,7 Millionen Euro.

Österreich stockt die Wiedergutmachungszahlungen an die katholische Kirche auf / © Julia Steinbrecht (KNA)
Österreich stockt die Wiedergutmachungszahlungen an die katholische Kirche auf / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Dazu unterzeichneten Kultusministerin Susanne Raab und der Apostolische Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, am Montag in Wien den mit dem Heiligen Stuhl verhandelten 7. Zusatzvertrag zum bestehenden Vermögensvertrag, wie das Bundeskanzleramt mitteilte. Es handelt sich um Entschädigungszahlungen für Güter, die vom NS-Regime nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich 1938 beschlagnahmt wurden und von der Republik Österreich nicht mehr an die Kirchen und Religionsgemeinschaften restituiert wurden.

Vermögensvertrag zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl

Grundlage für die Zahlungen an die katholische Kirche ist der 1960 zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl geschlossene Vermögensvertrag. Er sieht vor, dass die Vertragssumme erhöht werden muss, wenn eine dauerhafte Wertminderung von mehr als 20 Prozent eingetreten ist. Dieser Wert wurde bereits 2018 erreicht, weshalb in der Folge Verhandlungen zwischen Österreich und dem Vatikan aufgenommen wurden. Der Vertrag sieht eine rückwirkende Valorisierung vor, so dass die katholische Kirche auch für 2018 und 2019 je 3,459 Millionen Euro erhält. Ähnliche Regelungen gibt es auch mit der Evangelischen und Altkatholischen Kirche sowie mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft.

Kultusministerin Raab und Erzbischof Lopez würdigten die guten Beziehungen zwischen Staat und Kirche in Österreich. Nach der jetzt erfolgten Unterzeichnung des Vertrags muss dieser noch seitens des Nationalrats und Bundesrats beschlossen werden. Weil es sich um ein völkerrechtliches Abkommen handelt, muss der Vertrag auch vom Bundespräsidenten und dem Heiligen Stuhl ratifiziert werden. Erst danach tritt der 7. Zusatzvertrag zum Vermögensvertrag in Kraft.


Quelle:
KNA