In der katholischen Kirche können nun auch ganz offiziell Frauen das Amt einer Lektorin und Kommunionhelferin ausüben. Ebenso sollen Mädchen und Frauen als offiziell beauftragte Messdienerinnen tätig werden können. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus eine weltweit bereits lange bestehende Praxis rechtlich neu geregelt.
Mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) änderte der Papst Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs. Demnach können nun getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Allerdings ist damit "nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche" verbunden. Die Voraussetzungen im einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.
Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen verbunden sind.
Beide Aufgaben gehörten früher zu den sogenannten niederen Weihen und waren Zwischenstationen auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden diese Ämter 1972 vom Weiheamt (Diakon, Priester, Bischof) getrennt, aber weiterhin nur Männern übertragen.
Papst Franziskus verwies für seine Entscheidung auf die Forderung von Bischofssynoden, die theologischen Zusammenhänge zu überprüfen. Theologisch begründet werden das Amt des Lektors und Akolythen nun ausschließlich mit dem Taufsakrament aller Gläubigen, wodurch diese auch Anteil am "königlichen Priestertum" Christi hätten.
Zu den Aufgaben eines Akolythen gehören heute vor allem die Austeilung der Kommunion sowie der Ministrantendienst. Aber auch die Leitung liturgischer Gebete, wie etwa einer Rosenkranzandacht, oder die Aussetzung des Allerheiligsten - der zum Leib Christi gewandelten Hostie - zur Anbetung durch die Gläubigen, gehören dazu. (kna/11.01.2020)
11.01.2021
Der Wiener Erzbischof Schönborn begrüßt, dass Frauen nun zeitlich unbegrenzt für liturgische Dienste beauftragt werden können. Er selbst habe sich bei der Amazonassynode dafür eingesetzt, erläutert er im Gespräch mit Radio Vatikan.
Radio Vatikan: Herr Kardinal, was bedeutet es, dass Papst Franziskus jetzt - über das Kirchenrecht - fest beauftragte Lektorinnen, Kommunionspenderinnen und Ministrantinnen offiziell zulässt?
Christoph Kardinal Schönborn (Erzbischof von Wien): Es ist im Grund ein altes Thema, ein alter Wunsch, der schon 1972 geäußert wurde, als der heilige Papst Paul VI. sein Dokument Ministeria Quaedam veröffentlich hat, in dem er klar gestellt hat: Bei diesen Ämtern handelt es sich um Laienämter, im Unterschied zu den mit dem Weihesakrament verbundenen Ämtern des Diakons, Priesters und Bischofs. Er hat sie deutlich unterschieden gegenüber der früheren Praxis und Lehre von den sogenannten niederen Weihen.
Es sind also nicht mehr niedere Weihen, die begonnen haben mit der Tonsur, der Zulassung zum Klerus, den vier niederen Weihen Ostiarier, Exorzist, Akolyth und Lektor und dann noch der Subdiakonat – die sogenannten niederen Weihen wurden auschließlich an künftige Kleriker gespendet. Paul VI. hat die niederen Weihen abgeschafft und sie ersetzt durch diese Laiendienste. Er hat aber damals in einem kleinen zusätzlichen Paragrafen verfügt, dass sie aus Respekt vor der Tradition Männern vorbehalten sein sollen. Schon damals gab es die Diskussion: Es sind doch Laienämter, und Laienämter sollten Männern und Frauen unterschiedslos offen stehen. Die Diskussion kam immer wieder.
Radio Vatikan: Soll man Frauen den Männern, soweit Laien, in den liturgischen Diensten gleichstellen - diese Frage war auch Gegenstand von mindestens zwei Bischofssynoden in Rom, jener für Neuevangelisierung 2012 und jener für Amazonien 2019.
Kardinal Schönborn: Ich habe miterlebt, dass auf der Amazoniensynode das Thema wieder sehr präsent war. Ich habe selber in meiner Wortmeldung in der Synode darauf hingewiesen, dass diese Klausel im Dokument von Papst Paul VI. wirklich nicht erforderlich ist und es wünschenwert wäre, dass sie einfach gestrichen wird. Und dass Laienämter für alle Laien, Männer und Frauen, offenstehen sollen. Diese Bitte der Amazoniensynode, aber auch früherer Synoden, hat Papst Franziskus mit seinem Motu Proprio jetzt verwirklicht.
Radio Vatikan: Was bedeutet es aus Ihrer Sicht für kirchlich engagierte Frauen und Mädchen im deutschen Sprachraum, dass ihnen diese liturgischen Dienste nun auch amtlich offen stehen? In der Praxis haben sie sie ja längst ausgeübt.
Kardinal Schönborn: Nicht nur bei uns, sondern in den meisten Teilen der Weltkirche werden diese Dienste schon seit langem von Männern und Frauen ausgeübt. Es ist eine Klarstellung dessen, was von der Taufe jedem Christen und jeder Christin grundsätzlich offensteht, nämlich dass der Dienst am Wort Gottes und der Dienst in der Liturgie nicht mit dem Weihesakrament verbunden ist, sondern ein genuiner, ursprünglicher Laiendienst ist. Das ist ein Wunsch, der seit inzwischen fast 50 Jahren in der Kirche immer wieder geäußert worden ist nach dem Konzil, und es ist schön, dass er durch Papst Franziskus auch die offizielle kirchenrechtliche Gestalt bekommt, die er in der Praxis der Kirche bereits hat.
Radio Vatikan: Die katholische Kirche als Weltkirche ist vielgestaltig. Erwarten Sie, dass einige Ortskirchen die Öffnung der liturgischen Dienste für Frauen nur zögernd annehmen?
Kardinal Schönborn: Von der Amazoniensynode her kann ich sagen, dass das in dieser speziellen Region der Welt längst gelebte Praxis ist. Viele dieser weit entlegenen kleinen Gemeinden in den weiten Räumen des Amazonas-Waldes werden von Frauen de facto geleitet, das Leben der Gemeinde von ihnen betreut und geführt. Dort ist es sicher keine Neuigkeit, sondern eine Ermutigung und eine Bestärkung. In anderen Teilen der Kirche ist es eine Aufforderung und Ermutigung an alle Bischofskonferenzen, diese Möglichkeiten, wo noch nicht geschehen, auszubauen und auszugestalten. Wie das in Afrika, Asien oder Lateinamerika konkret aussieht, wage ich von unserer europäischen Perspektive her nicht zu sagen.
Für uns ist es jedenfalls eine Freude, dass diese Dienste damit ihr Gewicht bekommen und, was ganz wichtig ist, das sagt der Papst auch, die Vorbereitung darauf. In vielen Diözesen machen wir Schulungen des Lektorendienstes, Schulungen des Akolythendienstes, damit man sicht nicht einfach hinstellt und irgendwas macht, sondern dass es ein Dienst an der Verkündigung und am Leben der Kirche ist.
In der katholischen Kirche können nun auch ganz offiziell Frauen das Amt einer Lektorin und Kommunionhelferin ausüben. Ebenso sollen Mädchen und Frauen als offiziell beauftragte Messdienerinnen tätig werden können. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus eine weltweit bereits lange bestehende Praxis rechtlich neu geregelt.
Mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) änderte der Papst Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs. Demnach können nun getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Allerdings ist damit "nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche" verbunden. Die Voraussetzungen im einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.
Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen verbunden sind.
Beide Aufgaben gehörten früher zu den sogenannten niederen Weihen und waren Zwischenstationen auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden diese Ämter 1972 vom Weiheamt (Diakon, Priester, Bischof) getrennt, aber weiterhin nur Männern übertragen.
Papst Franziskus verwies für seine Entscheidung auf die Forderung von Bischofssynoden, die theologischen Zusammenhänge zu überprüfen. Theologisch begründet werden das Amt des Lektors und Akolythen nun ausschließlich mit dem Taufsakrament aller Gläubigen, wodurch diese auch Anteil am "königlichen Priestertum" Christi hätten.
Zu den Aufgaben eines Akolythen gehören heute vor allem die Austeilung der Kommunion sowie der Ministrantendienst. Aber auch die Leitung liturgischer Gebete, wie etwa einer Rosenkranzandacht, oder die Aussetzung des Allerheiligsten - der zum Leib Christi gewandelten Hostie - zur Anbetung durch die Gläubigen, gehören dazu. (kna/11.01.2020)