Als "Motu Proprio" wird ein Erlass des Papstes bezeichnet, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel "motu proprio datae" ("aus eigenem Antrieb ergangen") her. Diese Worte stehen stets am Anfang des Dokumentes und drücken eine besondere Anteilnahme des Papstes aus.
Ein "Motu Proprio" beinhaltet in der Regel kirchenrechtliche oder administrative Dekrete. Die Dokumente sind nach dem Vorbild eines Briefes - ohne Anrede - meist in lateinischer Sprache verfasst und vom Papst unterschrieben. Sie sind nicht mit einem Siegel versehen. Die ältesten Dokumente dieser Art stammen von Papst Innozenz VIII. (1484-1492). (kna/Stand 17.08.16)
09.09.2017
Für die Übersetzung liturgischer Texte sollen künftig vor allem die Bischofskonferenzen zuständig sein. Das hat Papst Franziskus am Samstag geregelt und ein entsprechendes "Motu Proprio", einen Rechtstext, unterzeichnet.
Papst Franziskus regelt die Art und Weise neu, wie liturgische Texte der Kirche übersetzt werden. Dabei stärkt er die Rolle der örtlichen Bischofskonferenzen. Am Samstagmittag veröffentlichte der Vatikan dazu ein "Motu Proprio", einen Erlass des Papstes. Er trägt den Titel "Magnum principium" (Das wichtige Prinzip) und präzisiert vor allem Kanon 838 des Kirchenrechts zur Regelung der Liturgie der katholische Kirche.
Der Vatikan darf demnach nicht mehr aktiv in den Übersetzungsvorgang eingreifen und soll keine Alternativübersetzungen mehr verfassen, sondern ratifiziert den Text lediglich. Damit verleiht der Vatikan dem Text Autorität. Voraussetzung ist, dass die Übersetzung tatsächlich "treu" ist, wie es künftig in Kanon 838 heißt.
Das Beten anpassen
Der Rechtstext bezieht sich auf die Überzeugung des Zweite Vatikanische Konzils, dass das liturgische Gebet verstehbar sein müsse. Das liturgische Beten müsse "an das Verstehen der Gläubigen" angepasst sein, bestätigte der Papst.
Damit wolle der Papst das Spannungsfeld zwischen universellem Ritus und Inkulturation vor Ort neu bestimmen, heißt es dazu von Radio Vatikan. Die Liturgie sei "Stimme der Kirche", es gehe um das Verstehen der Gläubigen und um die Einheit der Liturgie.
Die bisherige Rechtslage
Bislang konnte der Vatikan stärker in die Übersetzung eingreifen - und machte davon auch Gebrauch. Das geschah vor allem seit der Instruktion "Liturgiam authenticam" aus dem Jahr 2001. Diese verlangt eine nahezu wortwörtliche Übersetzung liturgischer Texte aus dem Lateinischen. In vielen Sprachbereichen führte dies zu Problemen, weil die Gebete in der jeweiligen Landessprache zum Teil holprig und mitunter unverständlich waren. Jetzt sollen beide Seiten im Dialog und in Achtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenarbeiten.
"Liturgiam authenticam" sei wertzuschätzen, so der Papsterlass, aber im Licht des jetzt geänderten Kanon 838 des Kirchenrechts zu interpretieren. Der Erlass "Magnum principium" ist auf den 3. September datiert und tritt am 1. Oktober in Kraft.
Als "Motu Proprio" wird ein Erlass des Papstes bezeichnet, der auf dessen persönlicher Initiative beruht. Es unterscheidet sich darin von anderen Formen päpstlicher Gesetzgebung, die auf einen Antrag hin ergehen. Der Name leitet sich aus der lateinischen Formel "motu proprio datae" ("aus eigenem Antrieb ergangen") her. Diese Worte stehen stets am Anfang des Dokumentes und drücken eine besondere Anteilnahme des Papstes aus.
Ein "Motu Proprio" beinhaltet in der Regel kirchenrechtliche oder administrative Dekrete. Die Dokumente sind nach dem Vorbild eines Briefes - ohne Anrede - meist in lateinischer Sprache verfasst und vom Papst unterschrieben. Sie sind nicht mit einem Siegel versehen. Die ältesten Dokumente dieser Art stammen von Papst Innozenz VIII. (1484-1492). (kna/Stand 17.08.16)