Lambrecht will Kinderrechte in der Verfassung verankern

"Wichtiges Signal"

Die Bundesjustizministerin will die Grundrechte von Kindern im Grundgesetz besonders hervorheben. Die Debatte zieht sich schon lange hin. Kritiker befürchten allerdings eine Verschiebung der Schwerpunkte in der Verfassung.

Autor/in:
Christoph Scholz
Auch Kinder haben Rechte / © N.N. (shutterstock)

Nach über dreißig Jahren Diskussion will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bis zum Jahresende einen Gesetzentwurf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vorlegen. Gesetzesinitiativen dazu gab immer wieder vor allem von den Grünen und der Linkspartei. Und Kinderrechtsorganisationen drängen seit Jahren darauf.

Doch bislang scheiterten die Vorlagen schon an der einfachen Mehrheit im Bundestag. Vor allem die Union stellte sich quer - bis zum jüngsten Koalitionsvertrag. Den will Lambrecht nun umsetzen, und sie ist zuversichtlich, die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zu erreichen, wie sie in Berlin betonte.

"Wichtiges Signal"

Dabei stützt sie sich auf den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an dem bereits die Justiz- und Familienminister beteiligt waren. Lambrecht sprach von einem "ganz wichtigen Signal", da das Grundgesetz "die Basis der Werteordnung unserer Gesellschaft" sei. Es solle verdeutlichen, "welchen hohen Stellenwert Kinder und ihre Rechte für uns haben". Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die Kindesgrundrechte in Artikel 6 Grundgesetz aufzunehmen. Dort ist das Eltern- und Familiengrundrecht geregelt.

Dabei haben sich die Experten auf drei Varianten verständigt. Sie sind im Grundgehalt gleich und orientieren sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Unterschied liegt in der Reichweite der Kinderrechte. In der ersten Variante heißt es: "Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör."

Die zweite und dritte Variante verlangen hingegen, die Frage des Kindeswohls nicht nur "angemessen" sondern "wesentlich" beziehungsweise "vorrangig" zu berücksichtigen. Zudem sieht die dritte Variante einen Anspruch des Kindes auf "Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife" vor.

Weiterhin starke Vorbehalte

Trotz allem Konsens gibt es aber weiterhin starke Vorbehalte. So bleibt die Grundfrage, welche Schutzlücke mit dem Gesetz in der Verfassung geschlossen werden soll. Kinder sind schon heute umfassend durch das Grundgesetz geschützt. Vor allem die Union sorgte sich darum, dass die genau austarierte Beziehung zwischen Staat, Eltern und Kinder ins Wanken geräten könnte und das Kind in rechtliche Distanz zu den Eltern komme oder das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern gegenüber dem Staat geschwächt werde.

"Eine Grundgesetzänderung könnte das Erziehungsrecht der Eltern schwächen und zum Vehikel für mehr Staatsinterventionen werden", fasste es der Familienbund der Katholiken zusammen. "Dass Kinder vom Staat gefördert werden müssen, ergibt sich bereits heute aus dem besonderen Schutz der Familie."

Lambrecht betonte denn auch bei der Vorstellung, dass "Elternrechte und die Elternverantwortung" nicht beeinträchtigt werden sollen. Es gehe eher darum, Beteiligtenrechte zu verankern und die Kinderrechte bei Gericht und Gesetzgebung besonders im Blick zu behalten. Der Gesetzentwurf soll also über reine Symbolpolitik hinausgehen.

Interpretationsspielräume

Allerdings tun sich genau damit Interpretationsspielräume etwa bei künftigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf oder mögliche Folgen für den Gesetzgeber. Was bedeuten Beteiligungsrechte und Anhörungspflichten etwa bei der Rentengesetzgebung, einer Namens- oder Geschlechtsänderung oder bei Religionsangelegenheiten?

Lambrecht will "eine Lösung finden, die die nötigen Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erreichen kann".

Dazu wird sie einen Kompromiss zwischen Vorbehalten aus der Union und weitergehenden Forderungen von Linken und Grünen finden müssen - die wiederum die Eigenrechte der Kinder betonen. Neben dem konkreten Gesetzestext wird viel vom Begründungsteil abhängen, der den Willen des Gesetzgebers erläutert. Um die Zwei-Drittelmehrheit wird Lambrecht noch ringen müssen.


Quelle:
KNA