Anwalt: Woelki reklamierte Fehler im Berufungsverfahren Negel

Grundsatz der "Bestenauslese"

Neuer Aspekt im Streit um die Besetzung des Bonner Dogmatik-Lehrstuhls: Kardinal Woelki habe vor zwei Jahren das NRW-Wissenschaftsministerium auf mögliche Fehler bei der Bestenauslese und im Berufungsverfahren aufmerksam gemacht.

Studienabsolventen / © Julian Stratenschulte (dpa)
Studienabsolventen / © Julian Stratenschulte ( dpa )

Das sagte der Freiburger Jurist Thomas Würtenberger am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Die Einwände des Kölner Erzbischofs gegen die Ernennung von Joachim Negel hätten sich nicht auf dessen Lehre oder Lebenswandel bezogen - anders als bei der Erteilung eines "Nihil obstat" (Unbedenklichkeitserklärung) möglich.

Rechtliche Beratung

Der Wissenschaftler und Anwalt hatte nach eigenen Angaben im Fall Negel das Erzbistum Köln hochschulrechtlich beraten. Er habe sich mit der Rechtmäßigkeit von Berufungsverfahren befasst, vor allem unter welchen Voraussetzungen Fehler vorliegen - etwa wenn die Begründung nicht oder unvollständig erfolgt sei oder von gesetzlichen Vorgaben abgewichen werde.

Thematisiert worden sei auch die Frage, ob für den Dogmatik-Lehrstuhl das Fach Dogmatik Schwerpunkt eines Kandidaten sein müsse. Negel ist seit August 2015 Professor für Fundamentaltheologie im schweizerischen Fribourg. Zuvor war er Dozent für Religionsphilosophie und Fundamentaltheologie in Marburg.

Grundsatz der "Bestenauslese"

Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuerst darüber berichtet, dass Woelki bei der damaligen nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) gegen die Ernennung Negels interveniert habe. Nach Darstellung der Zeitung stellte er die fachliche Eignung des Paderborner Priesters infrage. Der Sprecher der "Arbeitsgemeinschaft katholische Dogmatik und Fundamentaltheologie", Georg Essen, warf dem Erzbischof Rechtsverstöße vor. Auswahl und fachliche Beurteilung von Professoren stünden einzig der Universität zu.

Ein Sprecher des Erzbistums sagte, es sei das Recht der Kirche, auf den Grundsatz der "Bestenauslese" zu dringen. Nähere Angaben zum konkreten Berufungs-Verfahren machte er nicht. Ministerium und die Universität äußerten sich bislang nicht zu dem Fall.

Kirchliches Selbstbestimmungsrecht

Nach dem Preußenkonkordat kann der zuständige Bischof die Ernennung eines Professors ablehnen, wenn er gegen die Lehre oder den Lebenswandel des Vorgeschlagenen begründete Einwendungen hat. Dies habe im konkreten Fall nicht vorgelegen, betonte Würtenberger.

Es sei allein um mögliche Fehler im Berufungsverfahren und damit um dessen Rechtsstaatlichkeit gegangen. Jeder habe das Recht, Rechtsverstöße staatlichen Stellen mitzuteilen, so der Hochschulrechts-Experte. Der Kirche komme es zudem von ihrem Selbstbestimmungsrecht her zu, Rechtsverstöße bei der Besetzung von Lehrstühlen an theologischen Fakultäten anzumahnen.

Negel hatte dem Erzbischof vorgeworfen, seinen Wunschkandidaten durchsetzen zu wollen.


Rainer Maria Kardinal Woelki / © Harald Oppitz (KNA)
Rainer Maria Kardinal Woelki / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA