Kanzleramtschef Braun hält an Werbeverbot für Abtreibung fest

"Keine Plakate am Straßenrand"

Kanzleramtsminister Helge Braun lehnt eine Streichung von Paragraf 219a ab, in dem das Werbeverbot für Abtreibungen festgeschrieben ist. "Eine Abschaffung des Paragrafen kann ich mir nicht vorstellen", sagte Braun der "Bild am Sonntag".

 (DR)

Er glaube dennoch, dass es im Streit um das Werbeverbot eine Einigung in der großen Koalition geben werde. "Einig sind sich Union und SPD, dass wir Informationen für betroffene Frauen zur Verfügung stellen wollen und den Ärzten Rechtssicherheit garantieren wollen", so Braun weiter: "Jedenfalls werden wir beide Ziele erreichen." Eine Streichung des Paragrafen sei dafür "nicht unbedingt" erforderlich.

Braun warnte zugleich vor möglichen Folgen einer kompletten Abschaffung des Werbeverbots: "Wir wollen keine Plakate am Straßenrand, auf denen für Abtreibungskliniken geworben wird, wie ich sie schon in anderen Ländern gesehen habe."

Union und Kirchen für Werbeverbot

Über das Werbeverbot wird seit Monaten diskutiert. Anlass war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite. Inzwischen gibt es Gesetzentwürfe von FDP, Grünen und Linken, um Paragraf 219a zu ändern oder zu streichen, weil sonst eine allgemeine Informationsfreiheit über Abtreibungen nicht gewährleistet sei. Das Bundesjustizministerium soll einen eigenen Vorschlag vorlegen. Viele SPD-Abgeordnete sind gegen ein Werbeverbot, Union und Kirchen sind dafür.

Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, dass Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Persönliche Gespräche seien nicht verboten

Ein allgemeines Informationsdefizit, von dem oft die Rede ist, gibt es aus Sicht der katholischen Kirche nicht. Befürworter des Werbeverbotes sagen, der Paragraf verbiete nur die öffentliche Information durch jene, die selbst mit Abtreibungen Geld verdienen. Informationen durch neutrale Organisationen, im persönlichen Gespräch mit dem Arzt und in Konfliktberatungsstellen seien hingegen nicht verboten. Eine Änderung des Paragrafen sei daher nicht nötig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich.


Quelle:
KNA