Jurist: Einsatz von Kirchensteuermittel für Missbrauchsopfer

"Anerkennung von Leid"

Sollten auch Kirchensteuermittel für die Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs eingesetzt werden? Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke hält dies für notwendig, wenn andere kirchliche Geldquellen nicht ausreichen. 

Jurist will Einsatz von Kirchensteuermitteln für Missbrauchsopfer / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Jurist will Einsatz von Kirchensteuermitteln für Missbrauchsopfer / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )

Denn "wir Laien" hätten die "strukturelle Mächtigkeit" der Kirche finanziert, gegen die die Betroffenen noch heute kämpften. Wer sage, Entschädigung solle "nicht mit meinem Geld" bezahlt werden, der lasse die Betroffenen im Stich, sagte Lüdecke am Dienstag dem Hessischen Rundfunk (hr-Info).

Lüdecke betonte, er habe nur geringe Erwartungen an die in dieser Woche in Fulda tagende Vollversammlung der Bischofskonferenz, die sich unter anderem mit der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals befassen will. Er kritisierte, dass es bei den kirchlichen Zahlungen nicht um "Entschädigung", sondern um "Anerkennung von Leid" gehe.

"Zynisches Spiel" mit Lebenszeit der Opfer

Entschädigung nehme Maß am objektiv entstandenen Schaden und bediene einen Anspruch, so Lüdecke. Wer Leid dagegen anerkenne, behalte die Bewertungsmacht bei sich und zeige sich großzügig.

Der Kirchenjurist sprach mit Blick auf die Opfer von einem "zynischen Spiel" mit deren Lebenszeit, das Ermüdungseffekte hervorrufe. Lüdecke stellte die Frage, welchen Versprechen Betroffene noch glauben sollten. Die Kirche könne Geld sparen, drohe aber das "viel wichtigere Kapital" Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu verlieren.

 

Theologe Norbert Lüdecke / © Harald Oppitz (KNA)
Theologe Norbert Lüdecke / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA