Der Ständige Rat ist nach der Vollversammlung das wichtigste Organ der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Dem Gremium gehören die 27 Ortsbischöfe an, im Unterschied zur Vollversammlung aber nicht die Weihbischöfe. Allerdings kann sich ein Bischof durch einen Weihbischof aus seinem Bistum vertreten lassen. Regulärer Tagungsort ist das Kloster Himmelspforten in Würzburg.
Der seit 1974 bestehende Rat, der üblicherweise fünf- bis sechsmal im Jahr zusammenkommt, befasst sich laut Statuten mit den laufenden Aufgaben der Bischofskonferenz. Insbesondere trifft er "in Dringlichkeitsfällen" Entscheidungen, für die ansonsten die Vollversammlung zuständig ist. Außerdem beraten die Bischöfe über wichtige kirchenpolitische und organisatorische Fragen.
Darüber hinaus koordiniert der Rat die Arbeit der Bischöflichen Kommissionen, die pastorale Arbeit der Diözesen untereinander und die Kooperation auf überdiözesaner Ebene. Auch bereiten die Bischöfe hier die zweimal jährlich anstehenden Sitzungen der Vollversammlung vor. (kna)
19.11.2019
In welcher Höhe und aus welchen finanziellen Mitteln sollen Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche entschädigt werden? Darüber beriet der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz. Einen Konsens gab es noch nicht.
Die deutschen katholischen Bischöfe haben sich noch nicht auf ein Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche verständigt.
Weitere Schritte sollen Ende Januar vorgelegt werden, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, habe bei der Sitzung des Ständigen Rats in Würzburg über den "Stand der Beratungen in der Frage nach der Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids" berichtet.
Arbeitsgruppe stellte zwei Modelle vor
Zuletzt hatte vor allem die Frage für Diskussionen gesorgt, ob Entschädigungen aus Kirchensteuern gezahlt werden sollten. Für die Höhe der Zahlungen schlug im September eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Opfern zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden.
Schätzungen gehen von einer Gesamtsumme von bis zu einer Milliarde Euro aus - wobei diese Zahl nie offiziell bestätigt wurde. Auch über Details des Anerkennungsverfahrens wurde bislang keine Einigung erzielt. Der kirchliche Missbrauchsskandal war in Deutschland im Januar 2010 bekannt geworden.
Der Ständige Rat ist nach der Vollversammlung das wichtigste Organ der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Dem Gremium gehören die 27 Ortsbischöfe an, im Unterschied zur Vollversammlung aber nicht die Weihbischöfe. Allerdings kann sich ein Bischof durch einen Weihbischof aus seinem Bistum vertreten lassen. Regulärer Tagungsort ist das Kloster Himmelspforten in Würzburg.
Der seit 1974 bestehende Rat, der üblicherweise fünf- bis sechsmal im Jahr zusammenkommt, befasst sich laut Statuten mit den laufenden Aufgaben der Bischofskonferenz. Insbesondere trifft er "in Dringlichkeitsfällen" Entscheidungen, für die ansonsten die Vollversammlung zuständig ist. Außerdem beraten die Bischöfe über wichtige kirchenpolitische und organisatorische Fragen.
Darüber hinaus koordiniert der Rat die Arbeit der Bischöflichen Kommissionen, die pastorale Arbeit der Diözesen untereinander und die Kooperation auf überdiözesaner Ebene. Auch bereiten die Bischöfe hier die zweimal jährlich anstehenden Sitzungen der Vollversammlung vor. (kna)