Die Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche sollen auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50 000 Euro erhalten. Das hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, bereits zum Abschluss der Herbstvollversammlung 2020 in Fulda angekündigt.
Dabei werde es sich um Einmalzahlungen handeln, die für jeden Betroffenen durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium individuell festgelegt würden, sagte Bätzing. Zusätzlich könnten Betroffene Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.
All diese Leistungen würden künftig durch ein zentrales und unabhängig besetztes Gremium festgelegt. Diesem Gremium sollen sieben Frauen und Männer angehören. Es werde mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik besetzt, sage Bätzing. Die Mitglieder dürften nicht bei der Kirche angestellt und damit von ihr abhängig sein.
Das Gremium werde nicht nur die Leistungshöhe festlegen, sondern auch die Auszahlung der Summen anweisen. Auf diesem Wege solle das Verfahren beschleunigt werden, was viele Betroffene angemahnt hätten. Die Mitglieder des Gremiums würden durch einen Ausschuss ausgewählt, dem mehrheitlich nichtkirchliche Vertreter angehören sollen. (24.09.2020/dpa)
25.01.2021
Unangemessene Auslegung? Nach Einschätzung des Kirchenrechtlers Georg Bier verstößt das von der katholischen Kirche in Deutschland vorgesehene Verfahren zur Untersuchung von sexualisierter Gewalt in einem Punkt gegen Kirchenrecht.
Die von der Bischofskonferenz 2019 beschlossene Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch sehe eine "Voruntersuchung" und erst in einem zweiten Schritt und nur bei bestätigtem Anfangsverdacht eine Meldung nach Rom vor, schreibt Bier in der "Herder Korrespondenz" (Februar).
"Das ist ein eklatanter Verstoß gegen universalkirchliches Recht", so Bier. Das Kirchenrecht sehe eine unmittelbare Meldepflicht vor, schreibt Bier. Dies beziehe sich auch auf Versuche, Missbrauchstaten zu vertuschen.
"Verweigerte Gerechtigkeit"
Bier beschreibt in dem Fachaufsatz die Normen, die Rücktritte oder Amtsenthebungen von Bischöfen regeln. Der Freiburger Kirchenrechtler verweist zugleich darauf, dass Papst Franziskus die Barmherzigkeit als zentrales Anliegen seines Pontifikats bezeichne.
Wenn Bischöfe aber "für ihr eigenes Versagen im Umgang mit Sexualstraftaten oft nur dürre Pauschalentschuldigungen vorbringen und jede Empathie mit den Opfern vermissen lassen" sei dies aus Sicht von Betroffenen ein "nur schwer erträgliches Zeichen", kritisiert Bier. "Missbrauchs- oder Vertuschungstätern die Übernahme von Verantwortung samt sanktionierender Konsequenzen zu ersparen, ist nicht Barmherzigkeit, sondern verweigerte Gerechtigkeit."
Die Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche sollen auf Antrag Ausgleichszahlungen von bis zu 50 000 Euro erhalten. Das hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, bereits zum Abschluss der Herbstvollversammlung 2020 in Fulda angekündigt.
Dabei werde es sich um Einmalzahlungen handeln, die für jeden Betroffenen durch ein unabhängiges Entscheidungsgremium individuell festgelegt würden, sagte Bätzing. Zusätzlich könnten Betroffene Kosten für Therapie- oder Paarberatung erstattet bekommen.
All diese Leistungen würden künftig durch ein zentrales und unabhängig besetztes Gremium festgelegt. Diesem Gremium sollen sieben Frauen und Männer angehören. Es werde mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Pädagogik besetzt, sage Bätzing. Die Mitglieder dürften nicht bei der Kirche angestellt und damit von ihr abhängig sein.
Das Gremium werde nicht nur die Leistungshöhe festlegen, sondern auch die Auszahlung der Summen anweisen. Auf diesem Wege solle das Verfahren beschleunigt werden, was viele Betroffene angemahnt hätten. Die Mitglieder des Gremiums würden durch einen Ausschuss ausgewählt, dem mehrheitlich nichtkirchliche Vertreter angehören sollen. (24.09.2020/dpa)