Kardinal Marx: Regionale Einschränkung des Zölibats denkbar

"Kein deutscher Sonderweg"

Offen für eine Einschränkung des Zölibats? Kardinal Reinhard Marx könne sich "durchaus vorstellen, dass man zu dem Ergebnis kommen kann, dass es sinnvoll ist, unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Regionen verheiratete Priester zuzulassen".

Ordensfrau mit einem Collarhemd / © Cristian Gennari (KNA)
Ordensfrau mit einem Collarhemd / © Cristian Gennari ( KNA )

Das sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Der Erzbischof von München antwortete damit auf eine Frage zur im Oktober anstehenden Amazonien-Synode in Rom, an der er selbst teilnimmt.

Auf der Synode soll über eine regional begrenzte Zulassung verheirateter Priester beraten werden. Das Vorbereitungsdokument stellt fest, "dass in vielen Gemeinden wegen des Priestermangels keine regelmäßigen Eucharistiefeiern möglich" seien. Außerdem sei es notwendig, "dem indigenen und aus der Region stammenden Klerus unter Berücksichtigung seiner eigenen kulturellen Identität und Werte Rückendeckung zu geben".

Auch die deutschen Bischöfe setzen sich mit dem Thema Zölibat auseinander - im Zusammenhang mit ihrer Aufarbeitung des Missbrauchskandals. Marx sagte dazu der Zeitung: "Es geht nicht um den Zölibat allein, sondern um die Zukunft der priesterlichen Lebensform." Entscheidend sei für ihn, "ob und wie der Zölibat so gelebt werden kann, dass er ein positives Zeichen ist und auch die Priester in ihrem Leben nicht beschädigt". Es werde da aber "keinen deutschen Sonderweg" geben.

Kriterien für die Priesterauswahl

Eine von den Bischöfen in Auftrag gegebene Missbrauchstudie hatte ergeben, dass 5,1 Prozent der Diözesanpriester des sexuellen Missbrauchs von Kindern beschuldigt wurden, aber nur 1 Prozent der Diakone. Diakone sind nicht zu einer zölibatären Lebensweise verpflichtet. Marx sagte der Zeitung, die Kriterien für die Priesterauswahl dürften nicht gesenkt werden: "Sie müssen womöglich noch strenger werden. Wenn es um die persönliche Reife eines Kandidaten geht, dann muss ich die moralische Gewissheit haben, dass er auch mit seiner zölibatären Lebensweise zurechtkommt."

Der Vorsitzende der Bischofskonferenz forderte ein verpflichtendes Monitoring. "Jedes Bistum muss durch Statuten der Bischofskonferenz verpflichtet werden, etwa alle drei Jahre seine Arbeit in den Bereichen Prävention von sexuellem Missbrauch oder vielleicht auch in der Priesteraus- und -fortbildung von einem unabhängigen Institut begutachten zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen."


Quelle:
KNA