Die Entlassung aus dem Klerikerstand wird umgangssprachlich ungenau auch als "Laisierung" bezeichnet. Sie kann etwa vor einer Heirat auf Antrag des Betroffenen erfolgen. Bei schweren Vergehen von Priestern und Diakonen ist sie im katholischen Kirchenrecht die Höchststrafe.
Im Kirchenrecht von 1983 heißt es, Verfehlungen von Klerikern gegen das sechste Gebot, insbesondere solche mit Minderjährigen, sollen "mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen". Ein so bestrafter Priester darf weder klerikale Kleidung tragen noch seelsorgerisch tätig sein oder die Sakramente spenden. In akuter Todesgefahr ist ihm Letzteres jedoch erlaubt, da seine Priesterweihe nicht erlischt.
Die strafrechtlichen Normen bei Missbrauch wurden seit 2001 in mehreren Schritten verschärft. Derzeit liegt die Altersgrenze für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen bei 18 Jahren, früher galt ein Opfer unter 16 Jahren als minderjährig. Die Verjährung greift nicht mehr 5, sondern 20 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. In besonders schweren Fällen kann sie aufgehoben werden.
Es gibt unterschiedliche Verfahren, die zur Entlassung aus dem Klerikerstand führen. In jedem Fall müssen Ortsbischöfe oder Ordensobere die Fälle nach einer Vorprüfung rasch an die römische Glaubensbehörde melden. Diese entscheidet, ob der kirchliche Prozess am Ort oder im Vatikan stattfindet. Nach einem Prozess am örtlichen Gericht ist die Glaubenskongregation einzige Berufungsinstanz.
Daneben gibt es ein Verfahren auf dem Verwaltungsweg, hier entscheidet die Kleruskongregation. Auch dann steht dem Beschuldigten eine Berufung offen. Einen Sonderweg kann der Papst verfügen: Wenn ein ordentliches Verfahren wegen des hohen Alters des Beschuldigten nicht mehr in Frage kommt, kann der Pontifex ihm ein zurückgezogenes Leben in Gebet und Buße auferlegen. (KNA, 16.02.2019)
16.02.2019
Der ehemalige Kardinal Theodore McCarrick ist des Missbrauchs für schuldig befunden worden. Der Papst hat ihn deswegen aus dem Klerikerstand entlassen. Das ist die höchste Strafe, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsieht.
Wenige Tage vor dem Vatikan-Gipfel zu Missbrauch hat Papst Franziskus den früheren Washingtoner Erzbischof Theodore McCarrick aus dem Klerikerstand entlassen. Für Geistliche ist das die im Kirchenrecht vorgesehene Höchststrafe. Die Entscheidung gab der Vatikan am Samstagmorgen bekannt.
McCarrick wurde demnach des sexuellen Fehlverhaltens mit Minderjährigen und Erwachsenen in Verbindung mit Machtmissbrauch für schuldig befunden, außerdem des Missbrauchs des Beichtsakraments. Der 88-Jährige ist der höchste katholische Würdenträger der Neuzeit, der aus dem Priesterstand entlassen wird. Im Juli 2018 hatte McCarrick bereits seine Kardinalswürde verloren.
Widerspruch nicht zugelassen
Der ehemalige Erzbischof von Washington (2001-2006) hatte zwischen 1970 und 1990 Priesteramtskandidaten zum Sex verführt und mindestens zwei Minderjährige missbraucht. Er lebt inzwischen in einem Kapuzinerkloster im US-Bundesstaat Kansas und durfte sein Priesteramt nicht mehr ausüben, bis die Anschuldigungen in einem kirchenrechtlichen Prozess geklärt waren. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen.
Wie die Glaubenskongregation weiter mitteilte, hatte die Behörde ihr Urteil bereits am Montag gefällt. Ein Widerspruch McCarricks wurde zwei Tage später beraten, aber abgelehnt. Diese Entscheidung wurde McCarrick demnach am Freitag mitgeteilt, nachdem der Papst als letzte Autorität das Urteil bestätigte. Ein neuerlicher Widerspruch ist nicht zugelassen.
Papst will Causa McCarrick abschließen
Aus vatikanischen Kreisen ist zu hören, dass Franziskus den aufsehenerregenden Fall vor dem Anti-Missbrauchsgipfel ab Donnerstag geklärt haben wollte. Angeordnet hatte er die gründliche Untersuchung aller Akten zum Fall McCarrick im vergangenen Sommer.
Ende August hatte Ex-Vatikandiplomat Carlo Maria Vigano Franziskus und anderen hochrangigen Kirchenmitarbeitern vorgeworfen, McCarrick mit wichtigen Aufgaben betraut zu haben, obschon seine Fehltritte im Vatikan bekannt gewesen seien. Unter anderem habe Franziskus Sanktionen seines Vorgängers Benedikt XVI. zurückgenommen.
Der Vatikan wies diese Vorwürfe zurück. Zwar habe es Anweisungen an McCarrick gegeben, er solle wegen Vorwürfen früheren sexuellen Fehlverhaltens mit erwachsenen Seminaristen ein zurückgezogenes Leben führen. Dies seien aber keine förmlichen Sanktionen gewesen, die Franziskus aufgehoben habe.
Kardinal soll verführt und missbraucht haben
Geboren am 7. Juli 1930 in New York, wurde Theodore McCarrick 1958 zum Priester geweiht. Er machte zunächst Karriere im Bildungsbereich und wurde 1977 Weihbischof in New York. 1981 wechselte er als Diözesanbischof ins neu gegründete Bistum Metuchen und 1986 als Erzbischof nach Newark. Von 2001 bis 2006 war er Erzbischof im Hauptstadtbistum Washington. Im Februar 2001 ernannte Papst Johannes Paul II. McCarrick zum Kardinal.
McCarrick war wegen seines sozialen Engagements, seines diplomatischen Geschicks und seiner exzellenten Verbindungen zum politischen und gesellschaftlichen Establishment bekannt. In seiner Zeit in Washington galt er als engagierter Kämpfer gegen den Missbrauch und hatte Anteil an der "Null-Toleranz"-Politik gegen übergriffige Priester. Die bisher gegen ihn bekanntgewordenen Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre zwischen 1970 und 1990 und damit auf die Zeit vor seiner Ernennung zum Erzbischof von Washington.
Die Entlassung aus dem Klerikerstand wird umgangssprachlich ungenau auch als "Laisierung" bezeichnet. Sie kann etwa vor einer Heirat auf Antrag des Betroffenen erfolgen. Bei schweren Vergehen von Priestern und Diakonen ist sie im katholischen Kirchenrecht die Höchststrafe.
Im Kirchenrecht von 1983 heißt es, Verfehlungen von Klerikern gegen das sechste Gebot, insbesondere solche mit Minderjährigen, sollen "mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen". Ein so bestrafter Priester darf weder klerikale Kleidung tragen noch seelsorgerisch tätig sein oder die Sakramente spenden. In akuter Todesgefahr ist ihm Letzteres jedoch erlaubt, da seine Priesterweihe nicht erlischt.
Die strafrechtlichen Normen bei Missbrauch wurden seit 2001 in mehreren Schritten verschärft. Derzeit liegt die Altersgrenze für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen bei 18 Jahren, früher galt ein Opfer unter 16 Jahren als minderjährig. Die Verjährung greift nicht mehr 5, sondern 20 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. In besonders schweren Fällen kann sie aufgehoben werden.
Es gibt unterschiedliche Verfahren, die zur Entlassung aus dem Klerikerstand führen. In jedem Fall müssen Ortsbischöfe oder Ordensobere die Fälle nach einer Vorprüfung rasch an die römische Glaubensbehörde melden. Diese entscheidet, ob der kirchliche Prozess am Ort oder im Vatikan stattfindet. Nach einem Prozess am örtlichen Gericht ist die Glaubenskongregation einzige Berufungsinstanz.
Daneben gibt es ein Verfahren auf dem Verwaltungsweg, hier entscheidet die Kleruskongregation. Auch dann steht dem Beschuldigten eine Berufung offen. Einen Sonderweg kann der Papst verfügen: Wenn ein ordentliches Verfahren wegen des hohen Alters des Beschuldigten nicht mehr in Frage kommt, kann der Pontifex ihm ein zurückgezogenes Leben in Gebet und Buße auferlegen. (KNA, 16.02.2019)