Papst Franziskus ändert den katholischen Katechismus

Die Kirche bannt die Todesstrafe

Besaß die Todesstrafe bislang noch eine winzige Legitimation in der katholischen Lehre, so ist damit jetzt Schluss. Künftig will die Kirche sich auch offiziell als Kämpferin gegen die Todesstrafe verstanden wissen.

Papst Franziskus begrüßt eine Gruppe Frauen bei seinem Besuch im Frauengefängnis San Joaquin in Santiago (Chile) / © L'Osservatore Romano (dpa)
Papst Franziskus begrüßt eine Gruppe Frauen bei seinem Besuch im Frauengefängnis San Joaquin in Santiago (Chile) / © L'Osservatore Romano ( dpa )

Bislang schloss der "Katechismus der Katholischen Kirche" Hinrichtungen als äußerstes Mittel nicht kategorisch aus. In früheren Jahrhunderten hatten Päpste als Oberhäupter des Kirchenstaats ein ihrer Zeit entsprechendes unbefangenes Verhältnis zur Todesstrafe. Bis ins 19. Jahrhundert beschäftigten sie Scharfrichter; die letzte Exekution fand 1868 statt.

Ein deutliches Abrücken allerdings erfolgte erst nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965), als Papst Paul VI. 1969 die Todesstrafe im Vatikanstaat abschaffte. 1975 verwandte er sich für fünf spanische Terroristen und versuchte, Diktator Francisco Franco zu einer Umwandlung des Todesurteils zu bewegen; indes vergeblich.

Wiedergutmachung und die Resozialisierung des Täters

Grundsätzlicher bezeichneten Johannes Paul II. (1978-2005) und Benedikt XVI. (2005-2013) die Anwendung der Todesstrafe als unnötig und traten für ihre allgemeine Abschaffung ein. Ein Kurswechsel zeichnete sich von der ersten Ausgabe des Katechismus 1992 zur überarbeiteten Fassung 1997 ab, die auf Deutsch 2003 erschien. In der Erstfassung erkennt die Kirche das Recht und die Pflicht der Staatsgewalt an, "der Schwere des Verbrechens angemessene Strafen zu verhängen, ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen" (Nr. 2266). Bereits 1994 begann eine Revision dieses Artikels.

Die Überarbeitung von 1997 rückt die Wiedergutmachung und die Resozialisierung des Täters in den Vordergrund und bindet die Anwendung der Todesstrafe an enge Vorgaben: Demnach muss "die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststehen"; außerdem schließt "die überlieferte Lehre der Kirche" die Todesstrafe nur dann nicht aus, "wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen" (Nr. 2267).

Franziskus schafft Fakten

Prinzipielle Ablehnung bekundete Franziskus am 20. März 2015 mit einem Brief an die Internationale Kommission gegen die Todesstrafe. Darin betont er die generelle Unverfügbarkeit des Lebens; auch ein Mörder verliere nicht seine Personenwürde. Die Tötung eines Menschen sei einzig dann zu rechtfertigen, wenn sie die Folge einer legitimen Verteidigung gegen einen Angreifer sei - das treffe auf die Hinrichtung eines Gefangenen in keinem Fall zu.

In der Konsequenz plädierte Franziskus zum 25. Jahrestag des Katechismus im Oktober 2017 für eine bedingungslose Verurteilung der Todesstrafe. Dies setzt jetzt der erneuerte Artikel 2267 um: Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Wortlaut ist "die Todesstrafe unzulässig", weil sie "gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Weiter definiert das Grundbuch der katholischen Lehre, die Kirche setze sich "mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein".

Der Artikel führt aus, heute gebe es "ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat". Zudem habe sich das Verständnis vom Sinn von Strafsanktionen gewandelt. Auch verfüge die Justiz inzwischen über wirksamere Haftsysteme, die sowohl die Sicherheit der Bürger garantierten als dem Täter eine Möglichkeit zur Besserung ließen. (Burkhard Jürgens/KNA)

 


Quelle:
KNA