Papst verurteilt die Todesstrafe und räumt Schuld ein

"Widerspruch zum Evangelium"

Papst Franziskus hat sich vor Kurienmitgliedern für eine klare Verurteilung der Todesstrafe in der katholischen Lehre ausgesprochen. Zugleich räumte er eine historische Schuld durch Hinrichtungen im Kirchenstaat ein.

Hinrichtungsraum in den USA / © Kiichiro Sato (dpa)
Hinrichtungsraum in den USA / © Kiichiro Sato ( dpa )

Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert den betreffenden Abschnitt der Rede, die er anlässlich der Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche vor 25 Jahren am Mittwoch im Vatikan hielt, in einer eigenen Übersetzung:

Belehrung muss auf die Liebe ausgerichtet sein

Der Katechismus der katholischen Kirche (...) greift einen Text des Römischen Katechismus auf, macht ihn sich zu eigen und stellt ihn als Schlüssel für die Lektüre und die Anwendung vor: "Die ganze Belehrung und Unterweisung muss auf die Liebe ausgerichtet sein, die kein Ende hat. Mag man also etwas vorlegen, was zu glauben, zu erhoffen oder zu tun ist, immer ist dabei vor allem die Liebe zu unserem Herrn zu empfehlen, damit jeder einsieht, dass alle Werke vollkommener christlicher Tugend einzig und allein in der Liebe entspringen und auf kein anderes Ziel gerichtet werden können als auf die Liebe." (Katechismus der Katholischen Kirche, Art. 25)

Vor diesem Horizont möchte ich auf ein Thema verweisen, das mit diesem Ziel im Katechismus der katholischen Kirche angemessener und konsequenter Raum finden sollte. Ich denke an die Todesstrafe. Man kann das Problem nicht auf eine bloße Erinnerung an die historische Lehre reduzieren, ohne weder den Fortschritt der Glaubenslehre durch die letzten Päpste noch das veränderte Bewusstsein des christlichen Volks hervorzuheben; dieses verweigert eine billigende Haltung zu einer Strafe, die die Menschenwürde erheblich verletzt.

Todesstrafe – unmenschliche Maßnahme

Man muss nachdrücklich feststellen, dass die Verurteilung zur Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die, wie auch immer sie ausgeführt wird, die persönliche Würde erniedrigt. Sie steht in sich im Gegensatz zum Evangelium, weil willentlich beschlossen wird, ein Menschenleben auszulöschen, das in den Augen des Schöpfers immer heilig ist und für das in der letzten Bewertung allein Gott Richter und Bürge ist. Kein Mensch, "nicht einmal ein Mörder, verliert je seine persönliche Würde" (Brief an den Präsidenten der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, 20. März 2015).

Denn Gott ist ein Vater und erwartet stets die Rückkehr des Sohns, der, im Wissen, dass er gefehlt hat, um Vergebung bittet und ein neues Leben beginnt. Daher kann niemandem das Leben und damit die Chance eines moralischen und existenziellen Freikaufs zugunsten der Gesellschaft genommen werden.

Vorrang der Barmherzigkeit vor dem Recht

In den vergangenen Jahrhunderten, als man sich vor einem Mangel an Abwehrmitteln befand und die soziale Reife noch keine positive Entwicklung erlebt hatte, erschien der Rückgriff auf die Todesstrafe als logische Konsequenz der Rechtsanwendung und als geboten. Leider wandte man auch im Kirchenstaat dieses extreme und unmenschliche Mittel an und überging dabei den Vorrang der Barmherzigkeit vor dem Recht.

Übernehmen wir die Verantwortung für die Geschichte, und erkennen wir an, dass diese Mittel mehr von einer legalistischen als einer christlichen Denkweise bestimmt waren. Die Sorge, Macht und materielle Reichtümer unvermindert zu erhalten, hatte zu einer Überschätzung des Gesetzes geführt und davon abgehalten, das Evangelium in seiner Tiefe zu verstehen. Heute indessen angesichts der neuen Forderung nach einer Bekräftigung der persönlichen Würde neutral zu bleiben, würde uns noch schuldiger machen.

Verteidigung der menschlichen Würde

Hier stehen wir vor keinerlei Widerspruch zur früheren Lehre, denn die Verteidigung der Würde des menschlichen Lebens vom ersten Augenblick der Empfängnis bis zum natürlichen Tod hat in der Lehre der Kirche immer eine entschlossene und maßgebliche Stimme gefunden.

Die harmonische Entwicklung der Glaubenslehre verlangt jedoch, Positionen zur Verteidigung von Argumenten hinter uns lassen, die nun entschieden im Gegensatz zum neuen Verständnis der christlichen Wahrheit erscheinen. Im Übrigen, wie schon der heiligen Vinzenz von Lerins bemerkte: "Vielleicht sagt jemand: Wird es also in der Kirche Christi keinen Fortschritt der Religion geben? Gewiss soll es einen geben, sogar einen recht großen. Denn wer wäre gegen die Menschen so neidisch und gegen Gott so feindselig, dass er das zu verhindern suchte?" (Commonitorium 23,1)

Deswegen ist zu betonen, dass, gleich wie schwer ein begangenes Vergehen ist, die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie die Unverletzlichkeit und Würde der Person angreift.


Nachdenklicher Papst Franziskus / © Giorgio Onorati (dpa)
Nachdenklicher Papst Franziskus / © Giorgio Onorati ( dpa )
Quelle:
KNA