Zentralrat der Juden: Anti-Hass-Gesetz ist "klares Signal"

Soziale Netzwerke in der Pflicht

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität besonders im Internet begrüßt. 

Symbolbild: Jugendlicher mit Handy / © Angelika Warmuth (dpa)
Symbolbild: Jugendlicher mit Handy / © Angelika Warmuth ( dpa )

"Mit den beschlossenen Maßnahmen hat der Gesetzgeber ein klares Signal gegen den wachsenden Rechtsextremismus und Antisemitismus in unserem Land gesetzt", erklärte Präsident Josef Schuster am Freitag in Berlin. "Jetzt ist es wichtig, dass weitere Schritte zur Umsetzung folgen." Die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden müssten personell so ausgestattet werden, dass sie die Anzeigen auch bearbeiten könnten.

AfD und Linke dagegen - Enthaltung von FDP und Grünen 

Zudem sei eine höhere Sensibilität bei der Ahndung antisemitischer Straftaten nötig. "Rechtsradikale und Antisemiten haben in jüngster Zeit zu viel Raum gewonnen. Dem muss endlich mit voller Konsequenz ein Riegel vorgeschoben werden", forderte Schuster. Die neue Regelung war am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen der AfD und der Linken bei Enthaltung von FDP und Grünen verabschiedet worden. Sie soll eine bessere Strafverfolgung ermöglichen und gegen die Verrohung der Kommunikation vorgehen.

Verunglimpfung bei Verstorbenern künftig auch rechtswidrig

Das Gesetz verpflichtet Anbieter Sozialer Netzwerke, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt. Ferner sollen kinderpornografische Inhalte besser erfasst werden. Als rechtswidrig gilt künftig auch die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener.

Öffentliche Beleidigungen: zwei Jahren Freiheitsstrafe möglich 

Der Straftatenkatalog wird um die "Androhung einer gefährlichen Körperverletzung" sowie die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten erweitert. Öffentliche Beleidigungen sollen im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens soll auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gelten. Bei der Strafzumessung sollen antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt werden.


Quelle:
KNA