Kirchenchorleiter in Corona-Krise ohne Einkommen

Betroffene beklagen fehlende Solidarität

Corona-Krise überall: Auch in den Kirchen, wo wegen des Infektionsschutzes vielerorts kein gemeinsames Singen möglich ist. Betroffen sind Kirchenchöre - und deren Leiter, denen nun die Einkünfte wegbrechen.

Autor/in:
Volker Hasenauer
Mitglieder eines Chors singen mit Abstand zueinander / © Harald Oppitz (KNA)
Mitglieder eines Chors singen mit Abstand zueinander / © Harald Oppitz ( KNA )

Nach wochenlanger Pause feiern viele Kirchengemeinden wieder regelmäßig Gottesdienste. Doch längst ist nicht alles, wie es vor Beginn der Krise war: abgesperrte Kirchenbankreihen, Einbahnstraßenregeln an den Kirchentüren, Gläubige auf Distanz und mit Mundschutz. Und: Auf unabsehbarer Zeit bleibt vielerorts das Singen im Gottesdienst verboten. Weil zu befürchten ist, dass sich beim Singen feinste Aerosole verteilen, die auch einfache Mund-Nasen-Masken durchdringen und möglicherweise das Coronavirus transportieren können.

Das Singverbot beeinträchtigt dabei nicht nur das religiöse Gemeinschaftserlebnis, sondern es betrifft auch die Chöre und die sie leitenden Kirchenmusiker. Derzeit fallen fast alle Chorproben aus. Nur vereinzelt gibt es gemeinsames Singen über Internet-Videoprogramme.

Finanzprobleme bei Chorleitern

Dies bringt nicht wenige Chorleiter in erhebliche Finanzprobleme. Während viele Organisten Minijobs oder andere Arbeitsverträge haben und auch in Corona-Zeiten weiter beschäftigt werden, sind etwa die rund 600 Chorleiter im Erzbistum Freiburg nicht bei den Kirchengemeinden angestellt, sondern als Solo-Selbstständige engagiert. "Wir sind an diese arbeitsrechtliche Konstruktion gebunden. Und dies führt nun leider dazu, dass wir bei ausfallenden Chorproben eben auch keine Leistungen vergüten können", sagt Bernd Rees von der Personalabteilung der Erzdiözese Freiburg.

Der Kirchenmusikdirektor im Erzbistum, Godehard Weithoff, ergänzt, er könne die Verärgerung und Nöte der Betroffenen verstehen, das Erzbistum habe aber keinen Handlungsspielraum. Im Hintergrund stehen grundlegende arbeits- und steuerrechtliche Fragen.

Verärgerung über fehlende Solidarität

Das sehen die Betroffenen anders. "Ich erlebe die Reaktion der Kirchenleitung als zynisch und unsolidarisch. Ich bin sicher, es hätte einen anderen Weg gegeben, wenn sich beispielsweise der Generalvikar oder der Bischof dafür stark gemacht hätten", sagte Thomas Schmittenbecher, der im Raum Karlsruhe seit 20 Jahren mehrere Kirchenchöre leitet. "Wir sollen an allen Sonn- und Feiertagen bereit stehen, um mit Chor und Orchester für möglichst wenig Geld die Gottesdienste zu gestalten. In der Krise werden wir jetzt kalt fallen gelassen", so der Chorleiter.

Die Diözese entgegnet, die gesetzlichen Vorgaben seien eindeutig. Und ermutigt die Kirchengemeinden, die durch die Lockerungen der Corona-Auflagen entstandenen Freiräume zu nutzen. "Beispielsweise können kleinere Ensembles wieder im Gottesdienst auftreten. Chorleiter können sich auch als Vorsänger im Gottesdienst engagieren. Und diese Leistungen werden dann natürlich auch bezahlt", sagt Weithoff.

Unterstützung durch Corona-Hilfsprogramm

Ein weiterer Baustein könne das für Selbstständige aufgelegte Corona-Hilfsprogramm sein, über dessen Fortsetzung die Landesregierung gerade nachdenkt, ergänzt Bistumssprecher Michael Hertl. Dort können Betroffene bis zu drei Monate lang Gelder für ausgefallene Honorare beantragen. Auch Chorleiter Schmittenbecher ging diesen Weg: "Ich habe hier unbürokratische Zuschüsse erhalten. Aber diese Unterstützung läuft nun Mitte Juni aus." Zudem müsse er, auch ohne jedes Einkommen, Sozialabgaben an die Künstlersozialkasse zahlen.

Ob in den kommenden Wochen wieder normale Choraktivitäten möglich werden, ist derzeit völlig offen. "Die Kirche orientiert sich hier an den staatlichen Vorgaben des Infektionsschutzes", so Weithoff.


Quelle:
KNA
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