Am 5. Dezember 1484 wird die "Hexenbulle" unterzeichnet

Die Kirche und die "Hexenverfolgung"

Obwohl Papst Innozenz III. 1484 die Hexenbulle unterzeichnet, die als Legitimation für den "Hexenhammer" gilt, hat die Kirche diesen nie offiziell anerkannt. Vor kirchlichen Gerichten waren die Überlebenschancen für Angeklagte meist am besten.

Autor/in:
Hannah Krewer
Kupferstich: Inquisition und Folter einer Hexe / © N.N. (KNA)
Kupferstich: Inquisition und Folter einer Hexe / © N.N. ( KNA )

Anfang des 17. Jahrhunderts geht die Angst vor Hexerei um. Immer wieder werden Frauen und Männer vermeintlich überführt und hingerichtet. Für diese Angst gibt es damals viele Ursachen. Und die sogenannte "Hexenbulle" von Papst Innozenz III. ist ein erster Anfangspunkt. Am 5. Dezember 1484 unterzeichnet der Papst das Dokument, in dem von kirchlicher Seite aus offiziell festgestellt wird: Es gibt Hexen und sie müssen verfolgt werden.

Papst wollte sich nicht zur Hexerei äußern

Nur war der Text ursprünglich gar nicht vom Papst geschrieben worden. Der hatte gar nicht vorgehabt, sich zur Hexerei zu äußern. Heinrich Kramer, Dominikanermönch und späterer Autor des Hexenhammers, hatte den Text von sich aus nach Rom geschickt und um die päpstliche Bestätigung gebeten. Damit hatte er nun die offizielle Erlaubnis zur Hexenverfolgung.

Erfolg hatte Heinrich Kramer mit seinem Vorhaben aber nicht überall. In Innsbruck scheitert er zunächst, vom Bischof von Brixen wird er sogar des Bistums verwiesen. Daraufhin verfasst Kramer den "Hexenhammer", ein Werk, in dem er systematisch die Hexenjagd rechtfertigt: Pakte mit dem Teufel, Schadenszauber und Teufelstänze sind nur einige der Merkmale, an denen man Hexen erkennen können soll. Dem Buch voran stellt Kramer zur Legitimierung die päpstliche Bulle.

Glaube an Hexen galt im Mittelalter als Einbildung

Noch im Mittelalter hatte es keine ausgearbeitete Hexenlehre gegeben. Der Glaube daran galt als ein Überrest aus antiken Zeiten, die kirchliche Lehre bezeichnete ihn als "Einbildung". Erst in der frühen Neuzeit kommt der Gedanke wieder auf, dass es Männer und Frauen gibt, die durch Zauberei Schaden anrichten.

Mit verantwortlich sind sicherlich die sozialen Bedingungen der damaligen Zeit: Neid und Nachbarschaftsstreit sind keine Seltenheit. Nach der Reformation kommt es vor allem in konfessionell gemischten Gegenden oft zu Auseinandersetzungen.

Zwischen 30.000 und 50.000 Menschen werden zwischen 1585 und 1660 als Hexen hingerichtet. Die meisten davon sind Frauen. Das liegt nicht nur an der extremen Frauenfeindlichkeit des Hexenhammers, sondern vor allem an der grundsätzlichen Überzeugung, dass Frauen weit weniger wert sind als Männer.

Kritik aus kirchlichen Kreisen

Die größte Wirkung erreichen Hexenbulle und Hexenhammer erst mehr als ein Jahrhundert nach Veröffentlichung. Unumstritten ist das Werk allerdings nie gewesen. Der Jesuit Friedrich Spee kritisiert, dass Verdächtige gefoltert werden. Auch der Oberste Rat der Spanischen Inquisition hält den Hexenhammer für ungeeignet.

Die Hexenbulle mag zwar eine erste theoretische Grundlage für die Hexenverfolgungen der Neuzeit sein. Aber die meisten Prozesse werden von weltlichen Gerichten geführt, denn vor einem kirchlichen Gericht sind die Überlebenschancen zumeist höher. Die "Peinliche Halsgerichtsordnung" von 1532 gilt heute als erstes allgemeines deutsches Gesetzbuch. Dort finden sich Anweisungen, welche Strafen Hexen zu erwarten haben:

"Wenn jemand den Leuten durch Zauberei Schaden oder Nachteil zufügt, soll man ihn vom Leben zum Tod strafen und man soll solche Strafe mit dem Feuer tun. Wo aber jemand Zauberei gebraucht und niemandem damit Schaden getan hat, soll er sonst gestraft werden, nach Gelegenheit der Sache."

Obwohl Papst Innozenz III. am 5. Dezember 1484 die Hexenbulle unterzeichnete, wurde der Hexenhammer nie offiziell von der Kirche anerkannt. Aber die Ideen treffen den Nerv der Zeit: im 17. Jahrhundert erscheint das Werk bereits in der 27. Auflage.


Gemälde von Papst Innozenz III.  / © Romano Siciliani (KNA)
Gemälde von Papst Innozenz III. / © Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
DR
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