Caritas begrüßt Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung

Wenn genug Fachkräfte da sind

Grundschüler haben künftig einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das beschloss der Bundestag bei seiner voraussichtlich letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode. Zustimmung kommt von der Caritas, mit einer Einschränkung.

 (DR)

Der bundesweite Anspruch soll ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten. Der Vermittlungsausschuss hatte sich am Montagabend über die Finanzierung des Projektes geeinigt. Der Bundesrat, der am Freitag tagt, muss dem Gesetz noch zustimmen.

Das Gesetz sieht vor, dass jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz erhält. Mehrere ostdeutsche Bundesländer haben diesen Anspruch bereits verankert; die übrigen müssen nun nachziehen und neue Ganztagsplätze schaffen. Die Maßnahme zielt auf bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern sowie mehr Förder- und Bildungschancen für Kinder.

Kompromiss erzielt

Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss Ende Juni angerufen.

Die Länder hatten eine Reihe von Änderungen an dem vom Bundestag am 11. Juni verabschiedeten Gesetz gefordert, die die Finanzierung der Ganztagsbetreuung betrafen. Der nun erzielte Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Finanzhilfen des Bundes auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze und nicht nur für die Schaffung neuer Plätze gewährt werden. Zudem beteiligt sich der Bund mit bis zu 70 statt 50 Prozent an den Investitionskosten.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte dazu, mit dem Gesetz werde die Gesellschaft familienfreundlicher. Es werde mit dem Rechtsanspruch für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesorgt. Vertreter der Regierungsfraktionen und der Opposition lobten die Einigung ebenfalls.

So sprach die Grünen-Abgeordnete Britta Haßelmann von einem guten Tag für Kinder und Familie. Allein die AfD kritisierte das Vorhaben. Der Staat greife damit in die Kompetenzen der Eltern ein und fördere einseitig ein staatliches Modell, so der AfD-Abgeordnete Götz Frömming.

Caritas lobt und stellt zugleich Forderung auf

Unterschiedlich fielen die Reaktionen von Verbänden aus. Die Caritas begrüßt das Recht auf Ganztagsbetreuung und fordert zugleich eine Fachkräfte- und Qualitätsoffensive. Notwendig seien rund 100.000 zusätzliche qualifizierte Betreuungspersonen. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund kritisierten die Finanzierung und warnten vor einem "bösen Erwachen".

Es bleibe eine gewaltige Lücke von mehreren Milliarden Euro, die die Länder in der Praxis schließen müssten, so Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. Der Sozialverband SoVD erklärte, die Politik habe wertvolle Zeit verstreichen lassen.

Erst Kinder, die jetzt gerade geboren würden, hätten den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Verband Bildung und Erziehung plädierte dafür, die Umsetzung des Anspruchs unter Personalvorbehalt zu stellen. Die evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie sprach sich für einen bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmen für hohe Betreuungsqualität in der Grundschule aus.


Quelle:
KNA
Mehr zum Thema