Bund und Länder beschließen neue Corona-Maßnahmen

Mehr Regeln für Gottesdienste

Im Zuge der Verlängerung der Corona-Maßnahmen haben sich Bund und Länder auf weitere Auflagen für Gottesdienste verständigt. Künftig müssen auch am Platz medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken getragen werden.

Bund-Länder-Beratungen / © Hannibal Hanschke/Reuters/Pool (dpa)
Bund-Länder-Beratungen / © Hannibal Hanschke/Reuters/Pool ( dpa )

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die aktuellen Corona-Einschränkungen zunächst bis zum 14. Februar zu verlängern und in einigen Bereichen zu verschärfen. Schulen und Kitas bleiben bis dahin grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt.

In vielen Bereichen werden medizinische Masken wie OP- oder FFP2-Masken Pflicht, so etwa in Geschäften, Bus und Bahn oder auch in Gottesdiensten sowie bei anderen religiösen Zusammenkünften. Das geht aus dem Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs von Dienstagabend hervor. 

Weitere Regeln für Gottesdienste

Gottesdienste müssen künftig spätestens zwei Werktage zuvor beim Ordnungsamt angezeigt werden, sofern keine generellen Absprachen mit den zuständigen Behörden getroffen wurden. Die bisherigen Regeln für Gottesdienste wie 1,5 Meter Mindestabstand und ein Verbot für Gemeindegesang gelten weiterhin. 

Zudem soll der Druck auf freikirchliche Gemeinden erhöht werden, sich in Gottesdiensten an die Hygieneauflagen zu halten. "Aber wir haben immer wieder einzelne freikirchliche Gemeinden, die sich an keine Regeln halten, und das wird nicht länger geduldet", erklärte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Für die werde das, was die anderen freiwillig machen, jetzt durchgesetzt.

Präsenzgottesdienste bleiben weiter möglich

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz begrüßt, dass Präsenzgottesdienste auch nach den neuesten Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin stattfinden können. "Für uns ist selbstverständlich, dass bewährte Hygiene- und Sicherheitskonzepte eingehalten werden, natürlich mit Vorsicht und Verantwortung", sagte Pressesprecher Matthias Kopp am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.

Merkel dankte den Menschen, dass sie die harten Einschnitte mittrügen. Diese würden sich auszuzahlen beginnen, da unter anderem weniger Menschen auf Intensivstationen behandelt werden. Allen Bemühungen drohe jedoch eine ernsthafte Gefahr durch das vor allem in Großbritannien und Irland verbreitete mutierte Coronavirus, das sehr viel ansteckender sei. Noch sei aber Zeit, dessen Verbreitung einzudämmen. "Wir müssen jetzt handeln", sagte Merkel. Wenn die Infektionszahlen gering seien, habe auch das mutierte Virus wenig Chancen, sich auszubreiten.

Schulschließungen wegen Corona-Mutation

Die grundsätzliche Schließung von Schulen und Kitas begründen Bund Länder mit "ernst zu nehmenden Hinweisen", dass sich die Coronavirus-Variante B.1.1.7 stärker unter Kindern und Jugendlichen verbreite. Notfallbetreuung, Distanzlernen in Schulen und Ausnahmen für Abschlussklassen bleiben bestehen.

In Alten- und Pflegeheimen soll für das Personal beim Kontakt mit Bewohnern laut Beschluss künftig eine Pflicht zum Tragen einer sogenannten FFP2-Maske gelten. Auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen werden ausdrücklich als "besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen" benannt, in denen ausreichend getestet werden solle.

Verpflichtung zum Homeoffice

Per Verordnung sollen Arbeitgeber zunächst befristet bis zum 15. März dazu verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten dies zulassen. Wo Präsenz erforderlich ist und kein Abstand gehalten werden kann, sollen medizinische Masken getragen werden.

Die Beschränkungen privater Kontakte auf Treffen mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person bleiben bestehen. Dabei betonen die Regierungschefs, dass es das Infektionsrisiko erheblich reduziere, "wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird".

Für die rechtliche Umsetzung der Beschlüsse sind meist die Länder zuständig, Abweichungen sind möglich. Rechtzeitig vor dem 14. Februar wollen Bund und Länder erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs des Bundeskanzleramts und der Staats- und Senatskanzleien ein Konzept für eine "sichere und gerechte Öffnungsstrategie" erarbeiten.


Quelle:
KNA , epd