Ein Kommentar zum Urteil über Sterbehilfe

Stirb einsam?!?

"Der Herr hat es gegeben, der Herr hat es genommen." So heißt es in der Bibel. Karlsruhe sieht dies anders und erlaubt die geschäftsmäßige Sterbehilfe unter strengen Auflagen. Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen kommentiert das Urteil.

Karlsruhe: Verbot von Suizidbeihilfe ist verfassungswidrig / ©  Harald Oppitz (KNA)
Karlsruhe: Verbot von Suizidbeihilfe ist verfassungswidrig / © Harald Oppitz ( KNA )

Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden: Die geschäftsmäßige Sterbehilfe wird unter strengen Auflagen erlaubt. Das Lebensende wird dadurch garantiert nicht einfacher. Man muss auch kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die nun legalisierten Wege von Sterbewilligen stärker ausgebaut und dann eben auch genutzt werden.

Der Druck auf Angehörige, die ihren Verwandten möglichst nicht länger zur Last fallen wollen, steigt durch das Urteil spürbar. Wo überall das Verursacherprinzip die Entsorgung regelt, kommt jetzt auch das Ende des menschlichen Lebens, bei dem der Sterbende sich auch noch um seinen Tod kümmern muss, auf die Tagesordnung. "Der Herr hat es gegeben, der Herr hat es genommen!" gilt, wie schon am Beginn des Lebens, jetzt auch am Ende des Lebens immer weniger. Der Mensch selber wird durch das Urteil noch mehr in die Rolle des Herrn über Leben und Tod gedrängt. Die mahnenden Stimmen aus Hospizen und Kirchen haben die Richter überstimmt.

Jetzt müssen gerade Christen sich noch stärker dafür einsetzen, dass nicht die todbringende Hand das neue Maß aller Dinge wird. Nötig ist die helfende, schmerzlindernde, tröstende Hand, die Halt gibt bis zum letzten Atemzug. Die betenden Hände, die den sterbenden Menschen in die Arme Gottes hineinbeten.


Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen / © Edgar Schoepal (DR)
Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen / © Edgar Schoepal ( DR )
Quelle:
DR
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