Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sind einer Studie zufolge in Deutschland unterschiedlich gut umgesetzt. Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) legte in Berlin einen "Kinderrechte-Index" vor, in dem analysiert wird, wie gut die Bundesländer jeweils fünf zentrale Kinderrechte umgesetzt haben. Es geht um das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.
In der UN-Kinderrechtskonvention hatten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. In Deutschland ist das nach Ansicht von Kinderschutzverbänden bisher rechtlich nicht ausreichend umgesetzt.
Im Vergleich des Kinderhilfswerks schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Unterdurchschnittlich bewertet werden Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt. "30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich", hieß es in einer Mitteilung des Kinderhilfswerks.
Für seine Analyse hat sich das Kinderhilfswerk unter anderem geltende Landesgesetze angesehen, amtliche Statistiken und Bevölkerungsumfragen ausgewertet und Landesministerien schriftlich befragt. (dpa/Stand 04.12.2019)
20.01.2020
Über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wird seit geraumer Zeit diskutiert. Das Deutsche Kinderhilfswerk befürwortet die Umsetzung. Im Falle einer Realisierung geht die Organisation von einer kinderfreundlicheren Gesellschaft aus.
Dies werde aber "nicht von heute auf morgen die Lebensbedingungen von Kindern in Deutschland verbessern", sondern viele Jahre dauern, sagte der Bundesgeschäftsführer des Hilfswerks, Holger Hofmann, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Recht Minderjähriger auf gesellschaftliche Beteiligung könnten insbesondere kommunale Kinder- und Jugendparlamente sicherstellen.
Mitgestaltung und Erhalt der Demokratie
Nach Hofmanns Auffassung wird die von der Bundesregierung geplante Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechte der Kinder quer durch die Rechtsgebiete stärken: vom Jugendhilferecht über das Straßenverkehrsrecht bis hin zum Baurecht. "Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz wirkt sich auf alle drei Staatsgewalten aus. Denn Grundrechte binden Parlamente, Ministerien, Behörden und Gerichte als unmittelbar geltendes Recht", erklärte Hofmann.
Nach Ansicht des Geschäftsführers des Hilfswerks sollte jedes Kind das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten erhalten, die es selbst betreffen. "Seine Meinung sollte dann entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise berücksichtigt werden." Eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen werde dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiere, glaubt Hofmann.
Kinder- und Jugendparlamente
Ein geeignetes Forum zur Beteiligung seien Kinder- und Jugendparlamente, denn hier würden Kinder und Jugendliche kontinuierlich in die Kommunalpolitik einbezogen. Kinder- und Jugendparlamente, wie es sie schon heute in einigen Städten gebe, seien konkrete Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche vor Ort, sie nähmen ihre Anregungen und Forderungen auf und könnten diese in die Politik einspeisen.
Um Frustration und Resignation zu vermeiden, komme es entscheidend darauf an, dass "die Kinder und Jugendlichen die Früchte ihrer Arbeit selbst sehen können", sagte Hofmann. Ihnen seien daher tatsächliche Einflussmöglichkeiten zuzugestehen. "Oberster Grundsatz in der Kommune sollte sein, dass das Kinder- und Jugendparlament ernst genommen wird und vonseiten der Politik und Verwaltung eine Begegnung auf Augenhöhe stattfindet", sagte Hofmann.
Den Einwand, bei Kindern und Jugendlichen fehle für komplexe politische Themen häufig die notwendige Expertise, ließ Hofmann nicht gelten: "Hierfür holen sich die Kinder und Jugendlichen - wie Erwachsenengremien auch - den Input von Expertinnen und Experten hinzu."
Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sind einer Studie zufolge in Deutschland unterschiedlich gut umgesetzt. Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) legte in Berlin einen "Kinderrechte-Index" vor, in dem analysiert wird, wie gut die Bundesländer jeweils fünf zentrale Kinderrechte umgesetzt haben. Es geht um das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.
In der UN-Kinderrechtskonvention hatten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vor 30 Jahren verpflichtet, Kindern bestimmte grundlegende Rechte zu garantieren. Die Staaten sagen darin außerdem zu, dass das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen ist. In Deutschland ist das nach Ansicht von Kinderschutzverbänden bisher rechtlich nicht ausreichend umgesetzt.
Im Vergleich des Kinderhilfswerks schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab. Unterdurchschnittlich bewertet werden Hamburg, Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt. "30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich", hieß es in einer Mitteilung des Kinderhilfswerks.
Für seine Analyse hat sich das Kinderhilfswerk unter anderem geltende Landesgesetze angesehen, amtliche Statistiken und Bevölkerungsumfragen ausgewertet und Landesministerien schriftlich befragt. (dpa/Stand 04.12.2019)