Die vom Bundestag beschlossene bewusste Entscheidungsregelung (Annalena Baerbock/Katja Kipping):
Die Organspende nach dem Tod soll eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Zugleich soll bei möglichst vielen Menschen die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende und deren Dokumentation gestärkt werden.
Möglich sind Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss beziehungsweise Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie die Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person. Es besteht kein Zwang zur Entscheidung.
Ein bundesweites Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende soll beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet werden, damit Bürger ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende jederzeit ändern und dokumentieren können. Die Krankenhäuser sollen darauf Zugriff erhalten.
Den Ausgabestellen von Pässen kommt eine zentrale Rolle zu: Sie werden verpflichtet, die Bürger mit Informationsmaterialien zu versorgen und bei Abholung der Ausweispapiere zur Eintragung in das Organspende-Register aufzufordern. Sie sollen jedoch keine Beratung vornehmen.
Hausärzte sollen ihre Patienten mindestens alle zwei Jahre zur Organspende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermuntern. Dafür soll es eine extrabudgetäre Vergütung geben.
Der Bereich Organspende soll innerhalb der medizinischen Aus- und Weiterbildung gestärkt werden, um die Sensibilität des ärztlichen Nachwuchses für dieses Thema zu verbessern. (kna/Stand 16.01.2020)
18.01.2020
9.000 Menschen in Deutschland warten auf ein neues Organ. Aber nur 15 Prozent haben schriftlich festgelegt, nach dem Tod ihre Organe spenden zu wollen. Dabei kann man seinen Spendewillen leicht dokumentieren.
Wer sich dazu entscheidet, nach dem eigenen Tod seine Organe zu spenden, sollte diesen Willen schriftlich dokumentieren. Der einfachste Weg ist das Ausfüllen eines Organspendeausweises.
Die Dokumente können beispielsweise bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) angefordert werden - telefonisch sowie online. Das Bundesgesundheitsministerium bietet die Möglichkeit, einen Organspendeausweis auf der Minsteriums-Website online auszufüllen und direkt auszudrucken.
Auf der Seite organspende-info.de kann der Ausweis ebenfalls sofort heruntergeladen werden. Über das Infotelefon Organspende kann er unter 0800/9040400 bestellt werden. In allen Fällen ist das Beantragen und Bestellen kostenlos. Krankenkassen stellen ihren Versicherten ebenfalls Ausweise zur Verfügung. Außerdem sind die kleinen Karten, die in Portemonaies passen, in Einwohnermeldeämtern, vielen Arztpraxen und Apotheken sowie Krankenhäusern erhältlich.
Vieles ist möglich
Der Organspendeausweis dokumentiert nicht nur den Spendewillen einer Person. Man kann dort außerdem ohne Begründung bestimmte Organe und Gewebe von der Entnahme ausschließen oder umgekehrt die Spendebereitschaft nur auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken.
Grundsätzlich spenden kann man Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse sowie Darm und darüber hinaus verschiedene Gewebe wie beispielsweise die Haut, Blutgefäße oder die Hornhaut der Augen.
Das Transplantationsgesetz regelt, dass auch Minderjährige mit Vollendung des 16. Lebensjahres Organe spenden dürfen, ohne dass es einer Einwilligung der Erziehungsberechtigten bedarf. Ihre Bereitschaft zur Organspende können sie wie alle anderen mittels eines Organspendeausweises dokumentieren. Auch ältere Menschen können Spender werden. Entscheidend ist allein der Zustand von Organen sowie Geweben. Eine festgelegte Altersgrenze gibt es nicht.
Spendebereitschaft unbürokratisch zurücknehmen
Wer sich entschließt, doch kein Organspender mehr sein zu wollen, kann seine Spendebereitschaft unbürokratisch zurücknehmen und schlicht das schriftliche Dokument vernichten oder abändern. Man kann auf dem Ausweis auch explizit angeben, dass man keine Organe spenden möchte.
Neben dem Organspendeausweis hat man auch die Möglichkeit, seine Entscheidung für oder gegen eine Organ- beziehungsweise Gewebespende in einer Patientenverfügung festzuhalten. Die Dokumente, ob Ausweis oder Patientenverfügung, sollten idealerweise schnell auffindbar sein. Für Patientenverfügungen gibt es auch Online-Register.
Angehörige sollten ebenfalls über die persönlichen Wünsche zur Organspende informiert werden. Wurde der Wille des potenziellen Spenders nicht schriftlich dokumentiert, entscheiden sie, ob seine Organe gespendet werden. Die Einwilligung des Spenders zu Lebzeiten oder seiner nächsten Angehörigen nach dessen Tod ist unabdingbare Voraussetzung für eine Organ- oder Gewebespende.
Online-Register soll etabliert werden
Aktuell werden Erklärungen zur Organspende nicht zentral registriert. Mit dem vom Bundestag am Donnerstag beschlossenen Gesetz zur Entscheidungslösung soll sich dies ändern: In Zukunft soll die Bereitschaft, Organe zu spenden, in einem Online-Register hinterlegt werden.
Das Register werde voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022 in Betrieb genommen werden, so der Pressesprecher des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), Sven Borowski. "Jeder Bürger soll seine Erklärung einfach abgeben können, diese wird dann im Register hinterlegt." Änderungen sollen jederzeit möglich sein.
Auf die Informationen im Register kann dann laut Boroswki aber keinesfalls jeder zugreifen: Nur berechtigte Ärzte aus den Kliniken können im Bedarfsfall abfragen, ob eine Erklärung vorliegt. Gibt es eine Einwilligung zur Organspende, wird sie ihnen auf sicherem Wege zugestellt, und sie können die nächsten Schritte zur Organspende einleiten.
Die vom Bundestag beschlossene bewusste Entscheidungsregelung (Annalena Baerbock/Katja Kipping):
Die Organspende nach dem Tod soll eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Zugleich soll bei möglichst vielen Menschen die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende und deren Dokumentation gestärkt werden.
Möglich sind Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss beziehungsweise Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie die Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person. Es besteht kein Zwang zur Entscheidung.
Ein bundesweites Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende soll beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet werden, damit Bürger ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende jederzeit ändern und dokumentieren können. Die Krankenhäuser sollen darauf Zugriff erhalten.
Den Ausgabestellen von Pässen kommt eine zentrale Rolle zu: Sie werden verpflichtet, die Bürger mit Informationsmaterialien zu versorgen und bei Abholung der Ausweispapiere zur Eintragung in das Organspende-Register aufzufordern. Sie sollen jedoch keine Beratung vornehmen.
Hausärzte sollen ihre Patienten mindestens alle zwei Jahre zur Organspende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermuntern. Dafür soll es eine extrabudgetäre Vergütung geben.
Der Bereich Organspende soll innerhalb der medizinischen Aus- und Weiterbildung gestärkt werden, um die Sensibilität des ärztlichen Nachwuchses für dieses Thema zu verbessern. (kna/Stand 16.01.2020)