Bundestag beschließt Zustimmungslösung bei Organspende

 (DR)

Die vom Bundestag beschlossene bewusste Entscheidungsregelung (Annalena Baerbock/Katja Kipping):

Die Organspende nach dem Tod soll eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben, die nicht durch den Staat erzwungen werden darf. Zugleich soll bei möglichst vielen Menschen die Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende und deren Dokumentation gestärkt werden.

Möglich sind Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss beziehungsweise Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie die Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person. Es besteht kein Zwang zur Entscheidung.

Ein bundesweites Online-Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende soll beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet werden, damit Bürger ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende jederzeit ändern und dokumentieren können. Die Krankenhäuser sollen darauf Zugriff erhalten.

Den Ausgabestellen von Pässen kommt eine zentrale Rolle zu: Sie werden verpflichtet, die Bürger mit Informationsmaterialien zu versorgen und bei Abholung der Ausweispapiere zur Eintragung in das Organspende-Register aufzufordern. Sie sollen jedoch keine Beratung vornehmen.

Hausärzte sollen ihre Patienten mindestens alle zwei Jahre zur Organspende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermuntern. Dafür soll es eine extrabudgetäre Vergütung geben.

Der Bereich Organspende soll innerhalb der medizinischen Aus- und Weiterbildung gestärkt werden, um die Sensibilität des ärztlichen Nachwuchses für dieses Thema zu verbessern. (kna/Stand 16.01.2020)