Kirchen fordern Änderung des Neutralitätsgesetzes

Breite Debatte nötig

​Nach dem Verzicht des Berliner Senats auf juristische Schritte gegen das Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts drängen die beiden großen Kirchen auf eine Änderung des Neutralitätsgesetzes. Angebracht sei eine breite Debatte über Neutralität, heißt es.

Flüchtlingsfrauen in Deutschland / © Ralf Hirschberger (dpa)
Flüchtlingsfrauen in Deutschland / © Ralf Hirschberger ( dpa )

Es nur auf dem Rechtsweg zu überprüfen, wäre zu wenig, sagte am Donnerstag der Generalvikar des Erzbistums Berlin, Manfred Kollig. Konsistorialpräsident Jörg Antoine von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) nannte die Berliner Regelung verfassungswidrig.

Kollig forderte eine breite Debatte über das Thema Neutralität. Er hob die Bereitschaft der katholischen Kirche hervor, an einer Verständigung über religiöse wie weltanschauliche und politische Überzeugungen mitzuwirken. "Wir wollen nicht nur über Kreuz und Kopftuch reden, sondern auch über Symbole anderer Interessengruppen und weltanschaulichen Bekenntnisse", so der Verwaltungschef des Erzbistums. Schon der Begriff Neutralität werde aus laizistischer Sicht anders verstanden als im Sinne des Grundgesetzes.

Schulfriede darf nicht gefährdet werden

Antoine plädierte dafür, Lehrkräften das Tragen religiöser Symbole zu erlauben, wenn dadurch der Schulfrieden nicht konkret gefährdet werde. Dabei müsse klar sein, dass es nur persönliche Bekenntnisse sein könnten, die nicht die Haltung des Staates ausdrückten, so der EKBO-Chefjurist. Die Schule dürfe aber nicht der Ort sein, "wo die religiös-weltanschauliche Pluralität der Gesellschaft ignoriert und das Bild der atheistischen Einheitsgesellschaft als Maßstab gesetzt wird".

Am Mittwoch hatte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) bekannt gegeben, dass das Land Berlin gegen das vor drei Monaten ergangene Urteil keine Revision einlegen wird. Damit wird die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg rechtskräftig, das einer abgelehnten muslimischen Lehramtsbewerberin mit Kopftuch bei einer Entschädigungsklage recht gegeben hatte. Das Land Berlin muss ihr nun wegen beruflicher Benachteiligung rund 8.700 Euro zahlen

Nicht der Königsweg

Antoine erklärte, eine Offenheit und Gelassenheit im Umgang mit religiösen Symbolen hätte die Chance, "dass die vorgelebte Toleranz und Gelassenheit auch bei den Schülerinnen und Schülern Eindruck macht". Er erinnerte daran, dass vor einigen Wochen ein jüdischer Schüler mit Kippa in einer Berliner Schule "massiv gemobbt wurde". Wörtlich sagte der Konsistorialpräsident: "Offensichtlich ist das bisherige absolute Verbot religiöser Symbole nicht der Königsweg zu mehr Toleranz."

Das Neutralitätsgesetz hatte die damalige Berliner Koalition von SPD und Linkspartei/PDS im Jahr 2005 verabschiedet. Die seit vergangenem Jahr regierende rot-rot-grüne Koalition ist in der Bewertung des Urteils uneins. Grüne und Linke sehen im Unterschied zur SPD einen Änderungsbedarf.


Quelle:
KNA