NRW erlaubt Kopftuch für muslimische Lehrerinnen

Keine Privilegien mehr

Ein pauschales Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen in Schulen entspricht laut Bundesverfassungsgericht nicht dem Grundgesetz. Der NRW-Landtag hat Konsequenzen für die Herausstellung christlicher Werte im Schulgesetz gezogen.

Autor/in:
Johannes Nitschmann
Kopftuchstreit vor Gericht (dpa)
Kopftuchstreit vor Gericht / ( dpa )

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit breiter Mehrheit die Privilegierung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte aus dem Schulgesetz des Landes gestrichen. Damit wird das Tragen eines Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen in den Schulen des Landes künftig erlaubt. Für die Gesetzesänderung votierten am Mittwoch SPD, Grüne, CDU und die Piratenfraktion. Nur die FDP stimmte dagegen. Damit zog das Landesparlament in Düsseldorf die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein grundsätzliches Kopftuch-Verbot an Schulen für unzulässig erklärt hatte.

In ihrem sogenannten "Kopftuch-Urteil" hatten die Karlsruher Richter am 13. März die Privilegierung christlicher Werte im NRW-Schulgesetz für rechtswidrig erklärt. Bisher hatte das Bundesland sein generelles Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen genau auf diesen Gesetzespassus gestützt. Dagegen urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Tragen eines Kopftuchs oder sonstiger religiöser Symbole einer Lehrkraft nur dann verboten werden dürfe, wenn davon im Einzelfall "eine hinreichend konkrete Gefährdung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität" ausgehe.

Ministerin: Keine Gefahr durch Kleidungsstückes

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) erklärte im Landtag, mit der Gesetzesänderung werde "der gewachsenen Vielfalt und der religiösen Pluralität" zu ihrem Recht verholfen. Wenn künftig der Schulfrieden durch das Tragen oder die Verwendung religiöser Symbole gefährdet werde, würden die betroffenen Schulen "nicht alleine gelassen", versicherte die Ministerin. Die Schulaufsichtsbehörden seien angewiesen, sich in solchen Konfliktfällen beratend und unterstützend vor Ort einzuschalten. Allein aufgrund eines Kleidungsstückes könne keine abstrakte Gefahr unterstellt werden, sagte Löhrmann.

CDU-Fraktionsvize Klaus Kaiser betonte, sämtliche Neuregelungen des Schulrechts seien "im vollen Einvernehmen" mit den Kirchen gefasst worden. Nach der parlamentarischen Anhörung sei der Gesetzentwurf auf Anregung der Kirchenvertreter weiter konkretisiert und im Detail abgestimmt worden. Dies mache die Feststellung in dem Gesetzestext deutlich, dass "die Schule ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit" sei. Im Übrigen werde durch die Betonung der Besonderheit des Religionsunterrichts und der Bekenntnisschulen künftig "ein noch größerer Freiraum" für religiöse Überzeugungen gesichert.

Katholisches Büro: Christentum spielt weiterhin eine Rolle in der Schule

Dagegen sieht die FDP in der Gesetzesänderung einen "untauglichen Versuch", angemessen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren. Der Landtag komme damit seiner Verantwortung für das Schulwesen nicht nach, sagte die FDP-Bildungsexpertin Yvonne Gebauer. Den Schulen werde die Verantwortung zur Feststellung einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens im Einzelfall aufgebürdet.

Dr. Antonius Hamers vom Katholischen Büro NRW erklärte nach der Entscheidung gegenüber domradio.de, dass das Christentum dennoch weiterhin seinen Platz in der Schule habe: "Durch die Verfassung, aber auch durch das Schulgesetz, gibt es den christlichen Bezug durchaus noch, weil gesagt wird, dass die Schüler in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage unserer Tradition und Kultur erzogen werden. Insofern spielt der christliche Einfluss durchaus noch eine Rolle." Er habe aber die Sorge, dass die Erlaubnis des Verfassungsgerichts, religiöse Symbole dann zu verbieten, wenn sie den Schulfrieden gefährden, auch auf christliche Symbole auswirken könne. Dazu gehört nicht nur Ordenstracht, sondern etwa auch das Kreuz an der Wand, als Schmuck an der Kette um den Hals oder am Revers.

Neben den Konsequenzen aus dem Kopftuch-Urteil regelt das neue Schulgesetz für NRW, dass Realschulen ab der siebten Klasse einen Hauptschulbildungsgang vorsehen müssen. Der Landtag reagierte damit auf die zunehmende Schließung von Hauptschulen. In der Vergangenheit seien dadurch individuelle Bildungsverläufe gefährdet worden, wenn Realschüler vor der Abschulung in die Hauptschule gestanden hätten.


Quelle:
KNA