Kirche enttäuscht über Entscheid in Schleswig-Holstein

Kein Gott in der Verfassung

Verträgt sich der Gottesbezug in der Verfassung mit einem weltanschaulich neutralen Staat? Nein, entschied der Kieler Landtag. "Da sind die Schleswig-Holsteiner nicht gut vertreten worden", reagiert das katholische Büro Kiel.

Gottesbezug in Verfassung  / © Marcus Brandt (dpa)
Gottesbezug in Verfassung / © Marcus Brandt ( dpa )

Beate Bäumer vom Katholischen Büro Kiel hat die dreistündige Debatte im Landtag von der Besuchertribüne aus verfolgt. Sie reagierte enttäuscht auf die Entscheidung der Abgeordneten. "Letztlich war es doch etwas deutlicher, aber im inneren Herzen hatte ich nicht damit gerechnet", sagte sie am Donnerstag im domradio.de-Interview.

Die Debatte über die Verfassung beschrieb sie als fair, auch wenn zum Schluss die Leidenschaft gefehlt habe. "Es ist natürlich wichtig, was am Ende dabei rauskommt und der Gottesbezug hat es eben nicht geschafft", so Bäumer. Sie mache sich Sorgen, um die Signalwirkung der Absage an einen Gottesbezug in der neuen Präambel.

61 von 66 Abgeordneten stimmten gegen Gottesbezug

Schleswig-Holsteins neue Landesverfassung wird keinen Gottesbezug in der Präambel haben. Zwei Gesetzesvorschläge mit Bezug auf Gott fanden am Mittwoch im Kieler Landtag nach zweieinhalbstündiger Debatte keine Mehrheit. Mit großer Mehrheit angenommen wurde dagegen ein gemeinsamer Entwurf ohne Gottesbezug von CDU, SPD, Grünen, FDP, Piraten und den Abgeordneten des SSW. Von den 66 anwesenden Abgeordneten stimmten 61 zu, drei votierten dagegen. Es gab zwei Enthaltungen. In ersten Reaktionen bedauerten die evangelische Nordkirche und die katholische Kirche die Entscheidung.

Abgelehnt wurden die beiden Anträge mit Gottesbezug, darunter ein Entwurf der CDU-Fraktion. Hier stimmten 29 Abgeordnete zu, 35 votierten dagegen bei zwei Enthaltungen. Auch ein gemeinsamer Antrag von einzelnen Abgeordneten von CDU, SPD, Grünen und SSW fand mit 33 Ja und 33 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Mitinitiator war hier der Grünen-Politiker Andreas Tietze, der auch Präses der Nordkirchen-Synode ist.

Kirchen verweisen auf Demutsformel

Nach den Worten von Gothart Magaard, evangelischer Bischof für Schleswig und Holstein, "hätte es gute Gründe gegeben, den Gottesbezug in die Präambel aufzunehmen". Eine Demutsformel entwerfe kein wie auch immer geartetes Gottesbild, sondern ziele vielmehr auf ein "sehr bestimmtes und gefülltes Menschenbild". Magaard: "Es geht um die Abwehr politischer Selbstvergottungsträume und Allmachtsphantasien, die Nationalsozialismus und Marxismus-Leninismus ausgelebt hatten."

Enttäuscht reagierte auch der Diözesanadministrator des katholischen Erzbistums Hamburg, Ansgar Thim. Das Signal, das jetzt ausgesendet werde, laute: "Wir sind selbst die Herren unseres Schicksals." Das sei problematisch, so Thim.

In der Debatte hatte auch Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) für die beiden Entwürfe mit Gottesbezug geworben. Mit der Aufnahme in der Präambel wäre niemand verpflichtet worden, an Gott zu glauben, sagte er. Trotzdem sei er bereit, auch für den Entwurf ohne Gottesbezug zu stimmen, wenn die anderen Anträge keine Mehrheit bekämen. Auch Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) und CDU-Fraktionschef Daniel Günther sprachen sich dafür aus. Günther: "Der Mensch darf sich nicht selbst genug sein - darum gehört Gott in die Verfassung." Zu den Gegnern gehören unter anderem FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki und Grünen-Fraktionschefin Eka von Kalben.


Quelle:
KNA